Liebe Community,
ich würde mich über eure Einschätzung zu nachfolgendem Sachverhalt freuen.
Vorhin habe ich meine Einkommenssteuererklärung für 2018 entworfen und in der unverbindlichen Berechnung wird die saftige Nachzahlung von 1149,79 € angekündigt.
Nach Recherche im Forum drängt sich mir der Schluss auf, dass zu geringe Vorsorgeaufwendungen die Ursache des Problems sind. Vermutlich, weil ich als Rechtsreferendar von der Rentenversicherungspflicht befreit bin und nur eine irgendwie geartete Anwartschaft erwerbe.
Dazu folgende Eckdaten:
1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 15.225 € (StKl I) und 10.000 € (02/18 – 11/18) (StKl VI), daneben noch 2 € aus selbstständiger Arbeit ^^
-> nach Abzug Pauschbetrag: 24.227 €
2. Vorsorgeaufwendungen insgesamt 3.090 €
- nur aus dem Nebenjob: anrechenbare Altersvorsorgeaufwendungen 670 € (1.860 *0,86 – 930)
- KV 2119 €
- PV 385 €
3. Kirchensteuer und anderes Gedöns: 218 €
-> zu versteuerndes Einkommen demnach: 20.917; i. E. 2.712 € Einkommenssteuerbelastung; Lohnsteuer in 2018 habe ich aber nach den Jahresabrechnungen nur 1.721 € gezahlt. Mit entsprechenden Rückständen für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommt der Gesamtfehlbetrag zustande.
Frage 1: Hat das seine Richtigkeit?
Frage 2: Kann ich durch irgendwelche Aktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch Vorsorgeaufwendungen für 2018 generieren?
Vielen Dank für jede etwaige Antwort und überhaupt die Unterstützung hier im Forum.
VG
ich würde mich über eure Einschätzung zu nachfolgendem Sachverhalt freuen.
Vorhin habe ich meine Einkommenssteuererklärung für 2018 entworfen und in der unverbindlichen Berechnung wird die saftige Nachzahlung von 1149,79 € angekündigt.
Nach Recherche im Forum drängt sich mir der Schluss auf, dass zu geringe Vorsorgeaufwendungen die Ursache des Problems sind. Vermutlich, weil ich als Rechtsreferendar von der Rentenversicherungspflicht befreit bin und nur eine irgendwie geartete Anwartschaft erwerbe.
Dazu folgende Eckdaten:
1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 15.225 € (StKl I) und 10.000 € (02/18 – 11/18) (StKl VI), daneben noch 2 € aus selbstständiger Arbeit ^^
-> nach Abzug Pauschbetrag: 24.227 €
2. Vorsorgeaufwendungen insgesamt 3.090 €
- nur aus dem Nebenjob: anrechenbare Altersvorsorgeaufwendungen 670 € (1.860 *0,86 – 930)
- KV 2119 €
- PV 385 €
3. Kirchensteuer und anderes Gedöns: 218 €
-> zu versteuerndes Einkommen demnach: 20.917; i. E. 2.712 € Einkommenssteuerbelastung; Lohnsteuer in 2018 habe ich aber nach den Jahresabrechnungen nur 1.721 € gezahlt. Mit entsprechenden Rückständen für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommt der Gesamtfehlbetrag zustande.
Frage 1: Hat das seine Richtigkeit?
Frage 2: Kann ich durch irgendwelche Aktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch Vorsorgeaufwendungen für 2018 generieren?
Vielen Dank für jede etwaige Antwort und überhaupt die Unterstützung hier im Forum.
VG
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