Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Preisgeld wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Preisgeld wo eintragen?

    Hallo,

    ich muss ein Preisgeld als leistungsbezogene steuerpflichtige Einnahme versteuern, finde allerdings kein Feld dafür.
    Wo genau muss man das Preisgeld angeben? Anlage N? Anlage SO?

    Vielen Dank schon für die Antworten im Vorhinein.
    Zuletzt geändert von mweber; 02.06.2019, 12:45.

    #2
    AW: Preisgeld wo eintragen?

    Woher stammt das Preisgeld denn?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Preisgeld wo eintragen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Woher stammt das Preisgeld denn?
      Von einem Verein als Anerkennung eines guten Abiturs.

      Kommentar


        #4
        AW: Preisgeld wo eintragen?

        Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber Preisgelder sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes stehen.

        Diesen Zusammenhang sehe ich jetzt nicht auf Anhieb.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Preisgeld wo eintragen?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber Preisgelder sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes stehen.

          Diesen Zusammenhang sehe ich jetzt nicht auf Anhieb.
          "Ein Preisgeld kann auch dann eine leistungsbezogene steuerpflichtige Einnahme sein, wenn die ausgezeichnete Leistung bereits vor einer Auslobung oder unabhängig von einer möglichen Preisverleihung erbracht wurde oder wenn keine gesonderten Bewerbungen notwendig sind, sondern nur Kandidaten von Dritten vorgeschlagen werden können." https://www.dgav.de/fileadmin/media/...reisgelder.pdf

          Unabhängig davon, ob es steuerpflichtig ist, wo müsste man es eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: Preisgeld wo eintragen?

            Wenn du es in die Anlage SO einträgst, wird es das Finanzamt ungeprüft als steuerpflichtig behandeln. Das würde auch bei einem Eintrag in die Anlage N gelten, wo es aber sicher nicht hingehört.

            Wenn du den von Steuerberatern für Steuerberater geschriebenen Artikel genau bis zum Ende liest, wirst du feststellen, dass die dort genannten Voraussetzungen für die Steuerpflicht in deinem

            Fall nicht vorliegen. Man schreibt das Abitur nicht mit der Absicht, einen Preis für gute Noten zu bekommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X