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Hallo! In der Anlage AV müssen Angaben zur Begünstigungsart gemacht werden: Mittelbar oder unmittelbare Begünstigung. Beide Fälle treffen nicht auf mich zu. Wie komme ich weiter?!?
Danke im Voraus! P.
das kann eigentlich nicht sein, entweder du bist mittelbar oder unmittelbar begünstigt. Wenn wirklich nichts zutrifft, dann kannst du dir die Anlage AV gleich sparen.
Das sollte doch aus deinem Riestervertrag ersichtlich sein.
Unmittelbar oder direkt zulageberechtigt ist jeder der in Deutschland rentenversicherungspflichtig oder verbeamtet beziehungsweise den Beamten gleichgestellt ist, sowie jeder in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherte.
Mittelbar oder indirekt zulageberechtigt sind Personen, die nicht selbst unmittelbar zulageberechtigt sind, aber mit einem unmittelbar zulageberechtigten Sparer verheiratet sind oder gemeinsam eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Beispiel: Ein Ehepartner ist unmittelbar zulageberechtigt. Der andere ist zu Hause (keine Kindererziehungszeit!) oder selbstständig und damit mittelbar zulageberechtigt.
Weitere ausführliche Erläuterungen enthält auch die Eingabehilfe von Elsterformular zur Anlage AV.
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