Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auswärtstätigkeit im Inland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auswärtstätigkeit im Inland

    Liebe Helfer,

    in der Reisekostenabrechnung einer Dienstreise mit Übernachtung ist 23Uhr45 am Abreisetag als Ende bemerkt. Darf ich diesen Tag zur Zeile 54 eintragen (Abwesenheit von 24 Stunden) oder muss er zur 53 (Abreisetag <24Std)? Also darf man diese Viertelstunde aufrunden?

    Besten Dank!
    Lorenzo

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit im Inland

    Wenn grundsätzlich unterschieden wird zwischen An- und Abreisetag und Zwischen Abwesenheiten von 24 Stunden und darunter ab 8 Stunden, dürfte sich die Frage eigentlich nicht wirklich stellen ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeit im Inland

      Danke! Jetzt ist eigentlich klar, auch wie die Kürzungen funktionieren.

      Kommentar

      Lädt...
      X