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Nicht durchgehend beschäftigt und freiwillig Krankenversichert

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    Nicht durchgehend beschäftigt und freiwillig Krankenversichert

    Guten Abend allerseits,

    ich brüte gerade über meiner Steuererklärung für 2018 und verstehe etwas mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht so recht.
    In 2018 war ich nicht das ganze Jahr über abhängig beschäftigt und habe ich mich ein paar Monate lang freiwillig gesetzlich versichert (ohne Krankengeld) und die Beiträge aus eigener Tasche bezahlt.
    Ich habe in dieser Zeit keinerlei staatliche Transferleistungen bezogen und mich auch nicht bei irgendwelchen Ämtern arbeitslos gemeldet.

    Anfang 2019 schrieb mir meine Krankenkasse, dass ich diese Beiträge steuerlich geltend machen könne und dass man die Beträge bereits an das Finanzamt übermittelt habe.
    In der Anlage "Vorsorgeaufwand" gibt es z.B. unter Ziffer 8 (Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen) die Zeilen 17 und 19. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Stelle ist bzw. ob ich das überhaupt irgendwo eintragen muss?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Katze2019

    #2
    AW: Nicht durchgehend beschäftigt und freiwillig Krankenversichert

    Die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand sind genau richtig für deine freiwilligen Beitragszahlungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nicht durchgehend beschäftigt und freiwillig Krankenversichert

      Super, herzlichen Dank für Deine Hilfe.

      Beste Grüße
      Katze2019

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