Ich muss für 2011 - 2018 eine gesonderte und einheitliche Feststellung abliefern - und habe schon eine Mahnung bekommen, weil ich einfach nicht mehr weiterkomme.
Deshalb bitte ich um Hilfe!
1. 2-Familienhaus mit 2 Wohnungen
2. Whg. 1 = Erbengemeinschaft: ich, Mutter, Bruder
3. Whg. 2 = Eigentümergemeinschaft (dieselben 3 Personen) mit unentgeldlichem Nießbrauch für den Grossonkel
2011 - 2013 hat er für Whg. 2 Miete erhalten. Er ist Ende 2013 verstorben ...
Ich habe gelesen: "Dem Eigentümer sind keine Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Grundstück zuzurechnen."
D.h. die Eigentümergemeinschaft hat weder Mieteinnahmen, noch Kosten, die sie angeben muss / kann.
Frage:
WO bringe ich den Nießbraucher in der Feststellung und in der Anlage V unter ???
Ich würde mich sehr über die Lösung des Rätsels freuen!
P.S.: 2011 kann nicht in elster ausgefüllt werden - nur auf dem Papier.
Deshalb bitte ich um Hilfe!
1. 2-Familienhaus mit 2 Wohnungen
2. Whg. 1 = Erbengemeinschaft: ich, Mutter, Bruder
3. Whg. 2 = Eigentümergemeinschaft (dieselben 3 Personen) mit unentgeldlichem Nießbrauch für den Grossonkel
2011 - 2013 hat er für Whg. 2 Miete erhalten. Er ist Ende 2013 verstorben ...
Ich habe gelesen: "Dem Eigentümer sind keine Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Grundstück zuzurechnen."
D.h. die Eigentümergemeinschaft hat weder Mieteinnahmen, noch Kosten, die sie angeben muss / kann.
Frage:
WO bringe ich den Nießbraucher in der Feststellung und in der Anlage V unter ???
Ich würde mich sehr über die Lösung des Rätsels freuen!
P.S.: 2011 kann nicht in elster ausgefüllt werden - nur auf dem Papier.
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