Meine Tochter ist 30 und studiert noch. Hat kein eigenes Einkommen.
Sie bezahlt im Jahr laut Bescheinigung der Krankenkasse 766 euro Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch und 218 Euro Pflegeversicherung.
Da sie kein Einkommen hat, bezahle ich diese Beiträge. (zusammen mit Taschengeld, wohnung, essen kleidung... entstehen ca. 10000 Euro /Jahr an Unterhaltskosten für meine Tocher)
Momentan hab ich das alles in der Anlage Unterhalt eingetragen auch die Anteile der Krankenversicherung (766+218=984) Da steht aber
"Einträge In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden In den Beiträgen zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt"
nur bekommt sie aber kein Krankengeld muss das da trotzem rein oder nur der Pflegekassenanteil?
Jedoch hab ich in der Anlage Vorsorge noch was gefunden
"Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge "
muss das da rein? Oder in beiden?
Sie bezahlt im Jahr laut Bescheinigung der Krankenkasse 766 euro Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch und 218 Euro Pflegeversicherung.
Da sie kein Einkommen hat, bezahle ich diese Beiträge. (zusammen mit Taschengeld, wohnung, essen kleidung... entstehen ca. 10000 Euro /Jahr an Unterhaltskosten für meine Tocher)
Momentan hab ich das alles in der Anlage Unterhalt eingetragen auch die Anteile der Krankenversicherung (766+218=984) Da steht aber
"Einträge In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden In den Beiträgen zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt"
nur bekommt sie aber kein Krankengeld muss das da trotzem rein oder nur der Pflegekassenanteil?
Jedoch hab ich in der Anlage Vorsorge noch was gefunden
"Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge "
muss das da rein? Oder in beiden?
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