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Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

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    Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

    Meine Tochter ist 30 und studiert noch. Hat kein eigenes Einkommen.
    Sie bezahlt im Jahr laut Bescheinigung der Krankenkasse 766 euro Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch und 218 Euro Pflegeversicherung.
    Da sie kein Einkommen hat, bezahle ich diese Beiträge. (zusammen mit Taschengeld, wohnung, essen kleidung... entstehen ca. 10000 Euro /Jahr an Unterhaltskosten für meine Tocher)

    Momentan hab ich das alles in der Anlage Unterhalt eingetragen auch die Anteile der Krankenversicherung (766+218=984) Da steht aber

    "Einträge In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden In den Beiträgen zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt"

    nur bekommt sie aber kein Krankengeld muss das da trotzem rein oder nur der Pflegekassenanteil?

    Jedoch hab ich in der Anlage Vorsorge noch was gefunden

    "Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge "
    muss das da rein? Oder in beiden?

    #2
    AW: Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

    Wenn sie selbst gesetzlich versichert ist, ist die Anlage Unterhalt schon richtig.

    Beim Eintrag in die Anlage Vorsorgeaufwand müsstest du der Versicherungsnehmer sein, das gibt es aber nur bei der privaten Krankenversicherung.

    Zweimal geht sowieso nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

      Danke! Vielleicht sollte ich einfach das Formular absenden und mich auf die automatischen Einträge der Datenübername verlassen!! Statt noch lange zu suchen..

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        #4
        AW: Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

        Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung der Tochter wird das Finanzamt nicht in den für euch übermittelten Daten finden

        und die werden auch nicht automatisch in die Anlage Unterhalt oder bei PKV in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Das kann Mein ELSTER bisher nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

          Nachtrag:

          In die Zeile 11 sind die 984 € einzutragen, in die Zeile 12 gehört eine 0, da ja kein Krankengeldanspruch versichert ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Krankenassenbeiträge für Tocher wohin

            aha danke!
            Ja stimmt meine Tochter wird nicht automatisch übernommen, ich kann mir nur ihren Krankenkassen beleg abrufen und ansehen

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              #7
              Hallo, ich bin zufällig hier auf das Thema gestoßen. Ich bin verwundert dass ich nicht wusste, dass ich die Unterhaltszahlungen an mein Kind, welches auch wie das der Beitragstellerin älter ist und auch studiert, in die St.Erkl. eintragen kann.
              Ich meine ich hätte das mal versucht und dann hätte bei der Berechnung sinngemäß sowas wie "ihr Kind ist zu alt" gestanden.

              Mein Kind wohnt bei mir und muss monatlich 203 Euro gesetzliche KV zahlen inklusive Pflegeversicherung. Diesen Betrag bezahlt es vom eigenen Girokonto welches ich immer mit Geld fülle. Zusammen mit Taschengeld sind das ca. 500 Euro im Monat. Allerdings habe ich keine Belege darüber. Ich gebe meinem Kind immer 2000 Euro alle 4 Monate und das wird dann von meinem Kind aufs eigene Konto eingezahlt.

              Kann ich die Beträge trotzdem in meine Steuererklärung eintragen und wird das anerkannt oder geht das nur wenn alle Zahlungen von meinem Konto ausgehen und belegbar sind?

              MfG
              Zuletzt geändert von mexxemil; 19.03.2021, 18:29.

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                #8
                Ich hatte nie Probleme. Das Kind ist nur kein Kind, sondern Person für die man Unterstützung zahlt oder so was. Ich hab mietfreies Wohnen (betriebskosten z.b.) und Taschengeld und eben die Krankenkassen beiträge angegeben. Inzwischen hat sie einen Job und eigenes Einkommen, da geht das nicht mehr,.

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