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Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

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    Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

    Hallo,
    dem Forum habe ich entnommen, dass die Beiträge für die Berufsrechtsschutzversicherung im Formular ANLAGE N geltend gemacht werden können.
    Kann mir jemand sagen, in welcher Zeile dort der Beitrag eingetragen werden soll? Ich finde da nix passendes?!

    Versuche mich gerade an einer Erklärung, online, bzw. zusätzlich/parallel mit Steuerprogramm von Aldi. (Buhl)

    Danke für eure Antworten.
    Gruß

    #2
    AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

    Anlage N Zeile 47 mit Freitext.

    Warum 2 Steuerprogramme. Es wird nur eine Erklärung gefordert und dazu reicht ein Programm - macht auch keine doppelte Arbeit. Und wenn man dieses Programm im Folgejahr beibehält ist man mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr schneller fertig.

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      #3
      AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

      Zitat von Accessdenied Beitrag anzeigen
      online, bzw. zusätzlich/parallel mit Steuerprogramm von Aldi. (Buhl)
      Ähm, fragen tust Du aber im Unterforum zu ElsterFormular!

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        #4
        AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ähm, fragen tust Du aber im Unterforum zu ElsterFormular!
        Wohin soll jetzt das Thema verschoben werden? Wir hätten nämlich 2 besser passende Unterforen zur Auswahl.

        Im Steuerprogramm von Aldi (ein Tax-Klon von Buhl) ist der Berufsrechtsschutz bei den Werbungskosten unter Sonstige Ausgaben zu erfassen.
        Angehängte Dateien
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

          Zitat von Accessdenied Beitrag anzeigen
          Hallo,
          dem Forum habe ich entnommen, dass die Beiträge für die Berufsrechtsschutzversicherung im Formular ANLAGE N geltend gemacht werden können.
          Kann mir jemand sagen, in welcher Zeile dort der Beitrag eingetragen werden soll? Ich finde da nix passendes?!

          Versuche mich gerade an einer Erklärung, online, bzw. zusätzlich/parallel mit Steuerprogramm von Aldi. (Buhl)

          Danke für eure Antworten.
          Gruß
          Mein Elster (MEL) ist nicht Elsterformular (EF).
          Deshalb kannst Du gern Buhl fragen oder...
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

            Bei Buhl steht es ja in der Eingabehilfe, wo das einzutragen ist, da muss man nicht extra fragen.

            Die Ausgabe erfolgt dann in die Zeilen 46 bis 48 der Anlage N, je nachdem, ob man nur eine oder mehr Einzelpositionen erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

              Hallo,
              bitte entschuldigt. Ich wollte hier niemanden vor den Kopf stoßen oder so.
              Ich beschäftige mich zum allerersten Mal mit dem Erstellen einer Steuererklärung. Vielleicht werfe ich auch verschiedene Dinge durcheinander! Möchte ich nicht ausschließen.

              Die Steuer-CD hatte ich bereits Anfang des Jahres erworben. Bis heute Nachmittag wusste ich übrigens gar nicht, dass ich über dieses Aldi-Buhl-Porgramm die Steuererklärung auch direkt beim FA abgeben kann. Ich dachte, diese Programme dienen lediglich der Unterstützung, bzw. der Berechnung.

              Online habe ich mit der Erklärung nach Zusendung der Zugangsdaten für Mein Elster online unter www.elster,de begonnen. Ich werde sie wohl auch dort fertigstellen und abgeben! Ich habe auch keinerlei Ahnung, wie sich die unterschiedlichen Varianten (Online oder Kaufprogramm) im Endeffekt unterscheiden, auch weiß ich nicht, was Nutzer "stiller" mit seiner Aussage, "Mein Elster (MEL) ist nicht Elsterformular (EF)." genau meint...
              Wer erklärt mir den Unterschied? Verstehe ich zumindest mal so, dass ich mit Elsterformular die Steuererklärung offline anfertigen kann. Wer erklärt mir die Vor- und Nachteile?

              CU

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                #8
                AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                Zitat von Accessdenied Beitrag anzeigen
                Hallo,
                bitte entschuldigt. Ich wollte hier niemanden vor den Kopf stoßen oder so.
                Ich beschäftige mich zum allerersten Mal mit dem Erstellen einer Steuererklärung. Vielleicht werfe ich auch verschiedene Dinge durcheinander! Möchte ich nicht ausschließen.

                Die Steuer-CD hatte ich bereits Anfang des Jahres erworben. Bis heute Nachmittag wusste ich übrigens gar nicht, dass ich über dieses Aldi-Buhl-Porgramm die Steuererklärung auch direkt beim FA abgeben kann. Ich dachte, diese Programme dienen lediglich der Unterstützung, bzw. der Berechnung.

                Online habe ich mit der Erklärung nach Zusendung der Zugangsdaten für Mein Elster online unter www.elster,de begonnen. Ich werde sie wohl auch dort fertigstellen und abgeben! Ich habe auch keinerlei Ahnung, wie sich die unterschiedlichen Varianten (Online oder Kaufprogramm) im Endeffekt unterscheiden, auch weiß ich nicht, was Nutzer "stiller" mit seiner Aussage, "Mein Elster (MEL) ist nicht Elsterformular (EF)." genau meint...
                Wer erklärt mir den Unterschied? Verstehe ich zumindest mal so, dass ich mit Elsterformular die Steuererklärung offline anfertigen kann. Wer erklärt mir die Vor- und Nachteile?

                CU
                Mit EF (ElsterFormular) oder Buhl u.a. Software kannst Du offline arbeiten.
                Mein Elster (MEL) ist eine Onlineplattform, wie der Name sagt.

                Deshalb habe ich Dich in das passende Unterforum verschoben.
                Vorteil: MEL bleibt, ist aber weniger Nutzerfreundlich
                Nachteil: EF gibt es nur bis 2020, sieht aber wie Papier aus

                Wie Buhl das macht, weiss ich nicht
                Zuletzt geändert von stiller; 30.06.2019, 21:14.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                  Hier ergänzend ein allgemeiner Link:

                  https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf

                  Da Elsterformular letztmals für die Steuererklärungen 2019 zur Verfügung steht bietet die Finanzverwaltung nach diesem Zeitpunkt nur noch das Benutzerkonto bei Mein ELSTER als kostenlose Variante an. Es empfiehlt sich deshalb bereits jetzt diese Möglichkeit zu nutzen.

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                    #10
                    AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                    Ich danke euch für eure Antworten.

                    Der verlinkte Beitrag scheint mir recht informativ zu sein. Werde ich später lesen.

                    Eine letzte Frage, ist es im "Normalfall" nach online-Angabe der Steuererklärung noch erforderlich, zusätzlich irgendetwas an Belegen auf dem Postweg ans FA zu senden, z.B. Beitragsbescheinigungen der Berufs-Rechtsschutzversicherung, bzw. der zusätzlichen Krankenversicherungen sowie der Bestätigung über den Grad der körperlichen Behinderung oder wird das ggf. per Aufforderung durch das FA angefordert. Oder ist nach elektronischer Abgabe meine Pflicht erst mal erfüllt?

                    Danke
                    CU

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                      #11
                      AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                      Ich habe auch keinerlei Ahnung, wie sich die unterschiedlichen Varianten (Online oder Kaufprogramm) im Endeffekt unterscheiden,
                      Das Kaufprogramm ist deutlich komfortabler. Man wird durch die verschiedenen Bereiche der Erklärung geführt, so dass nicht so leicht die Gefahr besteht, etwas zu vergessen.

                      Es sind alle Elsterfunktionen implementiert, da kannst damit also auch den Bescheinigungsabruf nutzen.

                      Elektronisch übermitteln kannst du die Erklärung auch aus dem Kaufprogramm heraus authentifiziert unter Nutzung deines Elster-Zertifikats.

                      Die an das Finanzamt übermittelten Daten unterscheiden sich letztendlich nicht.

                      Der einzige Nachteil ist, dass du jedes Jahr Geld für eine neue Version ausgeben musst.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Nachtrag:

                      Einen Nachweis zum Grad der Behinderung solltest du bei erstmaliger Geltendmachung oder bei einer Änderung sofort einreichen.

                      Zu Versicherungen braucht man keine Belege vorlegen, die werden in der Regel auch nicht angefordert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                        Danke,
                        die unbefristete Bescheinigung über den Grad der Behinderung wurde bereits vor über 8 Jahren eingereicht, sollte demnach auch vorliegen.

                        D.h. also, nach elektronischer Abgabe sollte für mich alles erledigt sein und ich muss nur noch den schriftlichen Bescheid abwarten. Darüber hinaus kann ich diesen (sofern gewünscht nach Eingabe einer Mailadresse) später auch zusätzlich elektronisch abrufen?!

                        Ich danke euch für die Antworten und Informationen, ich sehe nun etwas klarer!
                        CU
                        Zuletzt geändert von Accessdenied; 30.06.2019, 21:52.

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                          #13
                          AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                          In Mein ELSTER musst du für die Abholung der Bescheiddaten keine Mailadresse angeben, dort ist ja deine Mailadresse bereits hinterlegt.

                          Im Kaufprogramm musst du die Abholung beantragen und eine Mailadresse angeben, damit du über die Bereitstellung der Daten benachrichtigt werden kannst.

                          Wenn du mit dem Kaufprogramm übermittelst, kannst du die Daten auch nur damit abholen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Berufsrechtsschutz - In welcher Zeile der Anlage N eintragen?

                            Hier zusammenfassend die Nutzungsmöglichkeiten einer kostenlosen Registrierung (Benutzerkonto) bei Mein ELSTER:

                            https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....lichkeiten.pdf

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