Ich wollte gerade Kosten für Architekt und Bauantrag für die Erweiterung von Wohnraum etc. unter vorab entstandene Werbungskosten eintragen.
Dann sehe ich: es sind Herstellungskosten. Richtig?
Wo gebe ich die in Anlage V ein? Oder in einem anderen Formular?
Gebe ich sie im Rechnungs-Jahr an ODER erst in dem Jahr, in dem die Baumassnahme durchgeführt wird - als nachträgliche Herstellungskosten?
Architekten-Kosten für die Sanierung eines Gebäudes sind dann auch Herstellungskosten - oder gehören die zu den Werbungs- / Erhaltungskosten?
Schon schwierig diese Unterscheidungen ....
Ich würde mich über Hilfe freuen!
Dann sehe ich: es sind Herstellungskosten. Richtig?
Wo gebe ich die in Anlage V ein? Oder in einem anderen Formular?
Gebe ich sie im Rechnungs-Jahr an ODER erst in dem Jahr, in dem die Baumassnahme durchgeführt wird - als nachträgliche Herstellungskosten?
Architekten-Kosten für die Sanierung eines Gebäudes sind dann auch Herstellungskosten - oder gehören die zu den Werbungs- / Erhaltungskosten?
Schon schwierig diese Unterscheidungen ....
Ich würde mich über Hilfe freuen!
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