Hallo,
ich habe da mal eine Frage...
Ich bin Freiberufler, kein Kleinunternehmer und ich habe eine deutsche USt-Id.
Nun habe ich in Frankreich eine Dienstleistung beauftragt und habe dafür eine Rechnung erhalten, in der die französische Mehrwertsteuer aufgeführt ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste der Auftragnehmer (mit französischer USt-Id) eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen, mit dem Hinweis auf das Reverse Charge verfahren. Auch auf Nachfrage wollte er dieses aber nicht tun, so dass ich die Rechnung dann mit der französischen MwSt bezahlt habe. Wo muss ich diese Rechnung jetzt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Und muss ich dann den Nettobetrag oder das was ich bezahlt hab eintragen? Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, muss ich die Umsatzsteuer (zusätzlich) in Deutschland bezahlen, kann aber keine Vorsteuer zurück erhalten, oder?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe da mal eine Frage...
Ich bin Freiberufler, kein Kleinunternehmer und ich habe eine deutsche USt-Id.
Nun habe ich in Frankreich eine Dienstleistung beauftragt und habe dafür eine Rechnung erhalten, in der die französische Mehrwertsteuer aufgeführt ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste der Auftragnehmer (mit französischer USt-Id) eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen, mit dem Hinweis auf das Reverse Charge verfahren. Auch auf Nachfrage wollte er dieses aber nicht tun, so dass ich die Rechnung dann mit der französischen MwSt bezahlt habe. Wo muss ich diese Rechnung jetzt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Und muss ich dann den Nettobetrag oder das was ich bezahlt hab eintragen? Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, muss ich die Umsatzsteuer (zusätzlich) in Deutschland bezahlen, kann aber keine Vorsteuer zurück erhalten, oder?
Vielen Dank im Voraus.
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