AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Charlie, Du liegst richtig, es sind Ackerflächen und Grünland ohne Bezug zu einem (auch ehemaligen) landwirtschaftlichen Betrieb. Nur ein kleiner Teil der Flächen lässt sich verpachten (z.B. an Baumschule und Hundesportverein), der Rest liegt brach.
Problem ist, dass es etwa 20 verschiedene Flurstücke mit entsprechend vielen Bezeichnungen und Grundbuchnummer sind, aber alle innerhalb der gleichen Gemeinde. Nun hat mein Verwandter in den zurückliegenden Steuererklärungen in Papierform gar keine Anlage V dazu ausgefüllt, sondern nur eine eigene Auflistung, die er mit "Verpachtung landwirtschaftl. Flächen in XY" überschrieben hatte.
Dazu aufgelistet die Einnahmen mit Namen der 3 Pächter einschl. Flurstücknummern und eine Liste mit Werbungskosten.
Als Werbungskosten hat er neben der Grundsteuer auch die Kosten aller 3 Erben für eine jährliche Fahrt in die Gemeinde zur "Besprechung mit den Pächtern" aufgeführt. Durch diese Kosten entstehen NEGATIVE Pachteinnahmen, die aber vom FA bisher immer anerkannt wurden. Kann ich in Zeile 32 der Anlage V auch einen Negativbetrag einsetzen?
Probleme macht mir auch der Kopf der Anlage V, weil ich ausser der Grundbuchnummern keine Daten zu den Grundstücken habe (also z.b. wann angeschafft, aber das dürfte ja nur für Abschreibungen an Gebäuden nötig sein, die wir ohnehin nicht haben). Reicht es hier die Grundbuchnummern einzutragen oder kann ich pauschal "Verpachtung landwirtschaftl.Flächen Gemeinde XY" schreiben.
Oder meinst Du, wenn Du schreibst, ""nur Zeile 32 ausfüllen"", dass ich sonst nichts im Formular eintrage?
Besten Dank von Charlotte
Charlie, Du liegst richtig, es sind Ackerflächen und Grünland ohne Bezug zu einem (auch ehemaligen) landwirtschaftlichen Betrieb. Nur ein kleiner Teil der Flächen lässt sich verpachten (z.B. an Baumschule und Hundesportverein), der Rest liegt brach.
Problem ist, dass es etwa 20 verschiedene Flurstücke mit entsprechend vielen Bezeichnungen und Grundbuchnummer sind, aber alle innerhalb der gleichen Gemeinde. Nun hat mein Verwandter in den zurückliegenden Steuererklärungen in Papierform gar keine Anlage V dazu ausgefüllt, sondern nur eine eigene Auflistung, die er mit "Verpachtung landwirtschaftl. Flächen in XY" überschrieben hatte.
Dazu aufgelistet die Einnahmen mit Namen der 3 Pächter einschl. Flurstücknummern und eine Liste mit Werbungskosten.
Als Werbungskosten hat er neben der Grundsteuer auch die Kosten aller 3 Erben für eine jährliche Fahrt in die Gemeinde zur "Besprechung mit den Pächtern" aufgeführt. Durch diese Kosten entstehen NEGATIVE Pachteinnahmen, die aber vom FA bisher immer anerkannt wurden. Kann ich in Zeile 32 der Anlage V auch einen Negativbetrag einsetzen?
Probleme macht mir auch der Kopf der Anlage V, weil ich ausser der Grundbuchnummern keine Daten zu den Grundstücken habe (also z.b. wann angeschafft, aber das dürfte ja nur für Abschreibungen an Gebäuden nötig sein, die wir ohnehin nicht haben). Reicht es hier die Grundbuchnummern einzutragen oder kann ich pauschal "Verpachtung landwirtschaftl.Flächen Gemeinde XY" schreiben.
Oder meinst Du, wenn Du schreibst, ""nur Zeile 32 ausfüllen"", dass ich sonst nichts im Formular eintrage?
Besten Dank von Charlotte
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