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Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Noch ein Hinweis: Die Feststellungserklärung wegen der Kapitalerträge ist auch nur dann zwingend, wenn einer von euch kirchensteuerpflichtig ist!

    Die inländische Bank hat ja die Kapitalertragsteuer und den Soli bereits einbehalten und abgeführt.

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Falls dein Bruder bei Mein ELSTER registriert und für den Belegabruf freigeschaltet ist, kann er

    selbst überprüfen, ob eine Lohnsteuerbescheinigung für ihn übermittelt übermittelt wurde. Gleiches gilt auch für dich.
    Das ist ein toller Tipp, werde ihn heute abend fragen!!! Danke!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
    Verstehe ich, aber ich kann ja quittieren, dass er mir den Betrag in Bar gegeben hat, oder?
    Wir machen hier keine Beratung. Natürlich ist es erklärungstechnisch einfacher, so etwas im gleichen Jahr, also 2018 abzuwickeln.

    Möglicherweise ist das dem Finanzamt auch lieber, als die Erklärung der weitergeleiteten Hälfte als negative Einkünfte durch deinen Bruder im Jahr 2019.

    Zum Thema Lohnsteuerbescheinigung noch ein Hinweis: Falls dein Bruder bei Mein ELSTER registriert und für den Belegabruf freigeschaltet ist, kann er

    selbst überprüfen, ob eine Lohnsteuerbescheinigung für ihn übermittelt übermittelt wurde. Gleiches gilt auch für dich.

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das weiß das Finanzamt zwar nicht, aber wenn es von deinem Bruder einen Nachweis haben möchte, dass er dir tatsächlich die Hälfte weitergeleitet hat, kommt das natürlich heraus.
    Verstehe ich, aber ich kann ja quittieren, dass er mir den Betrag in Bar gegeben hat, oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Er hat mir das Geld aber tatsächlich erst im Folgejahr 2019 überwiesen, aber das weiß ja das FA nicht, oder?
    Das weiß das Finanzamt zwar nicht, aber wenn es von deinem Bruder einen Nachweis haben möchte, dass er dir tatsächlich die Hälfte weitergeleitet hat, kommt das natürlich heraus.

    Im Übrigen erneut der Hinweis: Da Lohnsteuer einbehalten wurde, darf der Versorgungsbezug nicht in Zeile 21 der Anlage N erklärt werden!

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Die Situation ist dadurch entstanden, dass die Pension für den Sterbemonat erst zur Monatsmitte fällig war, die Mutter jedoch bereits am Monatsanfang verstorben ist.

    Genauso war es! Sterbedatum 4. des Monats, Bezügemitteilung 18. des Monats.

    Mein Bruder hat das Geld von der Finanzkasse in 2018 auf sein Konto bekommen. Er hat mir das Geld aber tatsächlich erst im Folgejahr 2019 überwiesen, aber das weiß ja das FA nicht, oder? Insofern würde ich die Methode von Charlie24 probieren, die Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung zur Hälfte in meine Anlage N und zur Hälfte in der meines Bruders einzutragen (so hatte ich Deinen Vorschlag verstanden). Wir brauchen jetzt aber erstmal diese Lohnsteuerbescheinigung, die Finanzkasse hatte sie weder für die zu Lebzeiten meiner Mutter, noch für die Nachzahlung an uns ausgestellt. Mal sehen, was da dann genau draufsteht.

    Danke und Gruß von Charlotte

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    ich denke, unsere Situation ist anders, als Du es bei Deinem Vater hattest.
    Das siehst du richtig!

    Die Situation ist dadurch entstanden, dass die Pension für den Sterbemonat erst zur Monatsmitte fällig war, die Mutter jedoch bereits am Monatsanfang verstorben ist.

    Die steuerliche Abwicklung geht jedenfalls dann so einfach, wie von mir beschrieben, wenn dir dein Bruder deine Hälfte im gleichen Jahr überwiesen hat, in dem ihm die

    Pensionszahlung zugeflossen ist. Kompliziert wird es nur dann, wenn die Weiterleitung erst im Jahr darauf erfolgt wäre. Dann müsste dein Bruder im Weiterleitungsjahr

    negative Einkünfte erklären, weil auch in diesen Fällen das Zu- und Abflussprinzip gilt.

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Hallo Figul,

    ich denke, unsere Situation ist anders, als Du es bei Deinem Vater hattest.

    Das Problem ist, dass die Besteuerung dieses nach dem Tod ausgezahlten Versorgungsbezuges eben NICHT auf den Namen und die Lohnsteuerkarte meiner Mutter vorgenommen wurde (wie bei Deinem Vater). Die Bezügestelle hat offensichtlich eine ganz neue Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse VI, vermutlich auf den Namen meines Bruders angelegt. Auf der Bezügemitteilung der Finanzkasse steht als Empfänger mein Bruder und es ist "NZ Erben, Nachzahlung Erben" eingetragen.

    Auf der Bezügemitteilung werden ja unten auch die aufgelaufenen Jahreswerte mitgeführt, da steht nur dieser einmalig ausgezahlte Betrag und die Abzüge (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) und nicht die in den Vormonaten dieses Jahres zu Lebzeiten an meine Mutter ausgezahlten Bezüge.

    Für meine Mutter werden wir natürlich für 2018 auch noch eine Steuererklärung machen. Dieser nachgezahlte Bezug ist aber auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung nicht eingetragen, also können wir ihn dort nicht einfach zusätzlich reinschreiben.

    Mein Bruder hatte damals mit der Bezügestelle wegen der Auszahlung telefoniert und es wurde ihm explicit gesagt, wir Erben müssten diese Auszahlung als Einkünfte versteuern. Und nun ist eben die Frage, wie wir das praktisch machen. Damit bin ich dank Hilfe der Antworten von Charlie24 auch schon sehr viel weiter gekommen. Dennoch Danke natürlich auch für Deine Beiträge zum Thema.

    Die Feststellungserklärung brauchen wir auf alle Fälle wegen der Kapitalerträge, die in der Zeit zwischen Tod meiner Mutter und (Monate später) der Kontenauflösung aufgelaufen sind.

    Gruß von Charlotte

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
    Hallo Charlie und die anderen Foraner,

    durch Deine plausiblen Infos und weiteres Googlen komme ich zum Schluß, dass diese einmaligen "Einkünfte" aus dem Versorgungsbezug tatsächlich in die Anlage N gehören und nicht in die Feststellungserklärung (dort nur die Kapitalerträge). Beamtenpensionen, auch die Witwenpensionen oder "ererbte" Bezüge wie bei uns gelten als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und nicht als Renten und unterliegen daher der Einkommenssteuerpflicht.

    Nur Deine Annahme, dass mein Bruder und ich jeweils einfach die Hälfte der Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung in unsere Anlagen N eintragen sollten, ist wohl nicht zutreffend (wäre ja auch schön einfach gewesen und im Steuerrecht gehen sie irgendwie nie den einfachten Weg *heul*).
    Soweit ich per Google herausbekommen konnte, muß mein Bruder zunächst den auf sein Konto überwiesenen Gesamtbetrag in Anlage N eintragen. Er legt dazu die zweite Lohnsteuerbescheinigung von der Beamtenversorgung an. Die müssen wir leider erst anfordern. Ich gehe aber davon aus, dass sie namentlich auf meinen Bruder ausgestellt ist und daher nur ER sie verwenden kann? Die an mich ausgezahlte Hälfte des Betrages kann er dann als Verlust eintragen (in welcher Zeile ist mir aber nicht klar?).

    Liege ich richtig mit meiner Annahme, dass ICH nicht auch noch die (vermutlich) auf meinen Bruder ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung in meiner Steuererklärung verwenden kann? Ist es überhaupt möglich, MEINE Anlage N ohne ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigung abzusenden? Dann würde ich nämlich die von meinem Bruder erhaltene Hälfte des Betrages in Zeile 21 der Anlage N eintragen, bei "steuerpflichtiger Arbeitslohn, bei dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)".

    Meint ihr, das wäre jetzt das richtige Vorgehen?

    Macht es einen Sinn, deswegen in die Beratungsstelles des Finanzamtes zu gehen, oder gilt sowas nicht mehr als "allgemeine Fragen zum Steuerrecht" und ich werde ohnehin auf einen Steuerberater verwiesen?

    Vielen lieben Dank nochmal für Eure Mühe und Geduld!!!

    Charlotte
    Hallo,

    ich verstehe dein Problem nicht.
    Bei meinem verstorbenen Vater (Beamter) kam die Lstbesch mit seinem Namen
    Steuererklärung für den verstorbenen Vater abgegeben.
    Das Geld (Versorgungsbezüge) wurde vorher auf mein Konto überwiesen.
    Die zu erstattende Steuer ebenso (Wurde dann durch 3 geteilt, ich habe noch 2 Geschwister) und fertig.
    Was soll das Ganze mit Feststellung un dem ganzen Brimborium
    Charlie und du macht aus einer Mücke einen Elefanten.
    Ich habe das Ganze mit der Besoldungsstelle und dem FA abgesprochen und fertig

    Gruß FIGUL

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Hallo Charlie und die anderen Foraner,

    durch Deine plausiblen Infos und weiteres Googlen komme ich zum Schluß, dass diese einmaligen "Einkünfte" aus dem Versorgungsbezug tatsächlich in die Anlage N gehören und nicht in die Feststellungserklärung (dort nur die Kapitalerträge). Beamtenpensionen, auch die Witwenpensionen oder "ererbte" Bezüge wie bei uns gelten als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und nicht als Renten und unterliegen daher der Einkommenssteuerpflicht.

    Nur Deine Annahme, dass mein Bruder und ich jeweils einfach die Hälfte der Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung in unsere Anlagen N eintragen sollten, ist wohl nicht zutreffend (wäre ja auch schön einfach gewesen und im Steuerrecht gehen sie irgendwie nie den einfachten Weg *heul*).
    Soweit ich per Google herausbekommen konnte, muß mein Bruder zunächst den auf sein Konto überwiesenen Gesamtbetrag in Anlage N eintragen. Er legt dazu die zweite Lohnsteuerbescheinigung von der Beamtenversorgung an. Die müssen wir leider erst anfordern. Ich gehe aber davon aus, dass sie namentlich auf meinen Bruder ausgestellt ist und daher nur ER sie verwenden kann? Die an mich ausgezahlte Hälfte des Betrages kann er dann als Verlust eintragen (in welcher Zeile ist mir aber nicht klar?).

    Liege ich richtig mit meiner Annahme, dass ICH nicht auch noch die (vermutlich) auf meinen Bruder ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung in meiner Steuererklärung verwenden kann? Ist es überhaupt möglich, MEINE Anlage N ohne ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigung abzusenden? Dann würde ich nämlich die von meinem Bruder erhaltene Hälfte des Betrages in Zeile 21 der Anlage N eintragen, bei "steuerpflichtiger Arbeitslohn, bei dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)".

    Meint ihr, das wäre jetzt das richtige Vorgehen?

    Macht es einen Sinn, deswegen in die Beratungsstelles des Finanzamtes zu gehen, oder gilt sowas nicht mehr als "allgemeine Fragen zum Steuerrecht" und ich werde ohnehin auf einen Steuerberater verwiesen?

    Vielen lieben Dank nochmal für Eure Mühe und Geduld!!!

    Charlotte

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Das hat doch nichts mit Einkommensteuer zu tun
    Natürlich hat das etwas mit der Einkommensteuer zu tun. Da ist Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI einbehalten worden und die Empfänger müssen die Pension

    bzw. ihren Anteil davon als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären. Wegen der Steuerklasse VI besteht auch bei dem Angestellten Erklärungspflicht.

    Das sind auch keine steuerfreien Aufwandsentschädigungen! Wer ohnehin schon eine Anlage N ausfüllt, der fügt eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu und trägt

    50% der bescheinigten Werte ein, wobei es bei Mein ELSTER eine eigene Eintragungsmöglichkeit für die Steuerklasse VI gibt.

    Auch als Selbstständiger erklärst du deine Hälfte in der Anlage N, die kannst du doch deiner Einkommensteuererklärung hinzufügen. Bruttolohn, Steuern, BMG für

    den Versorgungsfreibetrag jeweils 50%, den Rest laut den Nummern der Lohnsteuerbescheinigung.

    Beide Beteiligte müssen das natürlich auch erläutern, das geht aber über die Zeile 98 des Hauptvordrucks - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung - ganz gut.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die sehr informative Antwort, Charlie!

    Die Bezügemittleilung ist tatsächlich auf meinen Miterben ausgestellt, der mir dann die Hälfte des Betrages überwiesen hat. Für ihn als Angestellten sollte es kein Problem sein, den Gesamt-Betrag in seiner Anlage N z.B. in Zeile 27 unter "steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/ Einnahmen" einzutragen. Wo aber kann er die an mich ausgezahlte Hälfte des Betrages dann aber wieder abziehen?

    Für mich ist das mit Anlage N schwierig, da ich selbstständig bin, nur Anlage EÜR abgebe und keine Lohnsteuerkarte habe. Oder kann ich auch ohne Angaben aus einer Lohnsteuerkarte unter Zeile 27 diesen Betrag einsetzen???

    Fragen über Fragen.. bin sehr gespannt, ob ihr mir hier nochmal weiterhelfen könnt???

    Vielen Dank jedenfalls für die Mühe, in meinen "Wust" Klarheit zu bekommen!!!

    Gruß von Charlotte

    Hallo,

    wenn,dann betrifft das Erbschaftsteuer.
    Das andere ist doch geregelt.
    Du bekommst die Hälfte und gut ist es.
    Das hat doch nichts mit Einkommensteuer zu tun

    Gruß FIGUL

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Vielen Dank für die sehr informative Antwort, Charlie!

    Die Bezügemittleilung ist tatsächlich auf meinen Miterben ausgestellt, der mir dann die Hälfte des Betrages überwiesen hat. Für ihn als Angestellten sollte es kein Problem sein, den Gesamt-Betrag in seiner Anlage N z.B. in Zeile 27 unter "steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/ Einnahmen" einzutragen. Wo aber kann er die an mich ausgezahlte Hälfte des Betrages dann aber wieder abziehen?

    Für mich ist das mit Anlage N schwierig, da ich selbstständig bin, nur Anlage EÜR abgebe und keine Lohnsteuerkarte habe. Oder kann ich auch ohne Angaben aus einer Lohnsteuerkarte unter Zeile 27 diesen Betrag einsetzen???

    Fragen über Fragen.. bin sehr gespannt, ob ihr mir hier nochmal weiterhelfen könnt???

    Vielen Dank jedenfalls für die Mühe, in meinen "Wust" Klarheit zu bekommen!!!

    Gruß von Charlotte

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Schade, dass niemand was Genaues weiß.
    Es gibt leider nichts Genaues. Nach der amtlichen Anleitung ist die Anlage FE 2 für Veräußerungsgewinne, andere tarifbegünstigte Einkünfte und

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gedacht, passt also objektiv auch nicht wirklich. Sonstige Einkünfte gemäß Seite 5 sind es ebenfalls nicht.

    Die Erben müssen die Anteile aus der Witwenpension -vermindert um die Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG) – als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

    im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erfassen. Dafür passt keine einzige der zur ESt 1 B verfügbaren Anlagen.

    Sowohl die Freibeträge für Versorgungsbezüge wie die einbehaltene Lohnsteuer können ebenfalls nur in der Einkommensteuererklärung erfasst werden. Wenn, wovon ich ausgehe, die

    Lohnsteuerbescheinigung auf nur einen der Erben ausgestellt wurde, wird das Finanzamt die Einkünfte dieser Person zuordnen. Der kann dann die an die anderen Erben verteilten

    Beträge als negative Einkünfte deklarieren.

    Ich würde das Thema mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts besprechen, ob das denn überhaupt in die Feststellungserklärung soll.

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  • 112Not
    antwortet
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Vielen Dank für die Antworten und das Verschieben ins passendere Forum!

    Schade, dass niemand was Genaues weiß. Ich habe die Anlage jetzt gewechselt und den einmaligen Versorgungsbezug in Anlage FE2 unter Sonstiges eingetragen. Zumindest kommt jetzt keine Fehlermeldung mehr. Wenn das Finanzamt dazu Rückfragen hat, kann es sich ja melden...

    MfG Charlotte

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