Für eine Erbengemeinschaft, die bis zur Verteilung der Erbschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss ich meines Erachtens eine einheitliche und gesonderte Feststellung einreichen. In den Anlagen FB und FE1 geht es aber immer nur um Einkünfte aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, selbständige Tätigkeit und V+V.
Wo und wie erkläre ich denn die zugeflossenen Kapitalerträge?
Gruß
Bolletax
Wo und wie erkläre ich denn die zugeflossenen Kapitalerträge?
Gruß
Bolletax
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