Hallo zusammen.
Ich sitze gerade an meiner Steuerklärung für 2018 und frage mich, ob und wie ich meine Studienkosten (Semesterbeiträge, ÖVPN-Ticket, Zinsen eines KfW-Studienkredits) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen kann – auch die der vorherigen Jahre. Ich habe mir schon vieles dazu durchgelesen, einige Kernpunkte sind mir aber nach wie vor unklar.
Zu mir: ich befinde mich seit dem SS 2014 in einem Masterstudium (also Zweitausbildung, Abschluss dieses Semester). Vor Antritt des Masterstudiums habe ich kurzzeitig als Freelancer gearbeitet, seitdem habe ich auch jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Mein Einkommen aus selbstständiger Arbeit lag jährlich im Bereich deutlich unterhalb des Grundfreibetrags, weshalb ich nie Einkommenssteuer zahlen musste. Gelebt habe ich von Bafög und im Zeitraum März 2016 bis März 2017 von einem KfW-Kredit, danach von HiWi-Gehalt und erneut Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
Im Jahr 2018 nun war ich mit knapp 20.000€ Einkommen erstmals über dem Grundfreibetrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich nun die Studienkosten der vergangenen Jahre durch Verlustvortrag geltend machen, um meine Steuerlast zu senken. Dummerweise habe ich meine Kosten in meinen ganzen vorherigen Steuererklärungen nie angegeben – damals musste ich ja aufgrund des geringen Einkommens eh nichts zahlen, mir war nicht bewusst, dass sich dieses Versäumnis in späteren Jahren rächen kann.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Kosten anrechnen zu lassen oder kann ich nur die im Jahre 2018 entstandenen Kosten geltend machen?
Ich sitze gerade an meiner Steuerklärung für 2018 und frage mich, ob und wie ich meine Studienkosten (Semesterbeiträge, ÖVPN-Ticket, Zinsen eines KfW-Studienkredits) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen kann – auch die der vorherigen Jahre. Ich habe mir schon vieles dazu durchgelesen, einige Kernpunkte sind mir aber nach wie vor unklar.
Zu mir: ich befinde mich seit dem SS 2014 in einem Masterstudium (also Zweitausbildung, Abschluss dieses Semester). Vor Antritt des Masterstudiums habe ich kurzzeitig als Freelancer gearbeitet, seitdem habe ich auch jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Mein Einkommen aus selbstständiger Arbeit lag jährlich im Bereich deutlich unterhalb des Grundfreibetrags, weshalb ich nie Einkommenssteuer zahlen musste. Gelebt habe ich von Bafög und im Zeitraum März 2016 bis März 2017 von einem KfW-Kredit, danach von HiWi-Gehalt und erneut Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
Im Jahr 2018 nun war ich mit knapp 20.000€ Einkommen erstmals über dem Grundfreibetrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich nun die Studienkosten der vergangenen Jahre durch Verlustvortrag geltend machen, um meine Steuerlast zu senken. Dummerweise habe ich meine Kosten in meinen ganzen vorherigen Steuererklärungen nie angegeben – damals musste ich ja aufgrund des geringen Einkommens eh nichts zahlen, mir war nicht bewusst, dass sich dieses Versäumnis in späteren Jahren rächen kann.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Kosten anrechnen zu lassen oder kann ich nur die im Jahre 2018 entstandenen Kosten geltend machen?
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