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Studienkosten der letzten Jahre anrechnen lassen

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    Studienkosten der letzten Jahre anrechnen lassen

    Hallo zusammen.
    Ich sitze gerade an meiner Steuerklärung für 2018 und frage mich, ob und wie ich meine Studienkosten (Semesterbeiträge, ÖVPN-Ticket, Zinsen eines KfW-Studienkredits) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen kann – auch die der vorherigen Jahre. Ich habe mir schon vieles dazu durchgelesen, einige Kernpunkte sind mir aber nach wie vor unklar.

    Zu mir: ich befinde mich seit dem SS 2014 in einem Masterstudium (also Zweitausbildung, Abschluss dieses Semester). Vor Antritt des Masterstudiums habe ich kurzzeitig als Freelancer gearbeitet, seitdem habe ich auch jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Mein Einkommen aus selbstständiger Arbeit lag jährlich im Bereich deutlich unterhalb des Grundfreibetrags, weshalb ich nie Einkommenssteuer zahlen musste. Gelebt habe ich von Bafög und im Zeitraum März 2016 bis März 2017 von einem KfW-Kredit, danach von HiWi-Gehalt und erneut Einkommen aus selbstständiger Arbeit.

    Im Jahr 2018 nun war ich mit knapp 20.000€ Einkommen erstmals über dem Grundfreibetrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich nun die Studienkosten der vergangenen Jahre durch Verlustvortrag geltend machen, um meine Steuerlast zu senken. Dummerweise habe ich meine Kosten in meinen ganzen vorherigen Steuererklärungen nie angegeben – damals musste ich ja aufgrund des geringen Einkommens eh nichts zahlen, mir war nicht bewusst, dass sich dieses Versäumnis in späteren Jahren rächen kann.

    Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Kosten anrechnen zu lassen oder kann ich nur die im Jahre 2018 entstandenen Kosten geltend machen?

    #2
    AW: Studienkosten der letzten Jahre anrechnen lassen

    Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist für die Vorjahre abgelaufen ist dann ist der Zug abgefahren.

    Kommentar


      #3
      AW: Studienkosten der letzten Jahre anrechnen lassen

      Wenn ich die Sache richtig sehe ist Ihr Sachverhalt mit dem folgenden Sachverhalt im Urteil des Bundesfinanzhofes vergleichbar:

      https://www.iww.de/astw/archiv/--10d...-werden-f50809

      Sie müssten sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und für die Vorjahre einen erstmaligen Verlustfeststellungsbescheid beantragen.

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        #4
        AW: Studienkosten der letzten Jahre anrechnen lassen

        Nicht wirklich. Rein verjährungstechnisch hast Du zwar Recht, das ändert aber nichts daran, dass das Finanzamt nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG an die Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid gebunden ist. Und wenn der bestandskräftig ist, war es das dann.

        Die andere Frage ist natürlich, ob allerdings überhaupt Verluste gehabt hätte. Denn ein steuerlicher Verlust ist ja nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, NICHT ein negatives zu versteuerndes Einkommen, d.h. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind schon einmal irrelevant, da sie erst NACH dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und daher nicht verlustrelevant sind. Und wenn allerdings nun im Bescheid z.B. im Einkommensteuerbescheid 2015 und 2016 und 2017 je einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 6.000 € stehen hätte und Studienkosten in 2015 von 7.000 €, in 2016 von 3.000 € und in 2017 von 3.000 € angefallen wären, ginge Alles aus wie das Hornberger Schießen: Für 2015 wäre zwar dann theoretisch ein Verlust von 1.000 € herausgekommen. In 2016 hätte es keinen Verlust gegeben (7.000 € - 3.000 € = 4.000 €) und der Verlustvortrag aus 2015 hätte abgezogen werden müssen und wäre wirkungslos verpufft, da 4.000 € - 1.000 € immer noch positiv wäre. Und in 2017 wäre gar nicht erst ein Verlust entstanden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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