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Elster-Online vs. Elster Formular

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    Elster-Online vs. Elster Formular

    Hallo.

    Nach Anfangsschwierigkeiten mit der Zertifikatsdatei habe ich nun die Registrierung abgeschlossen. Okay, das folgende ist ein wenig gespickt mit einer Portion Naivität. Als mir ein Bekannter vor einigen Wochen sagte, dass Arbeitgeber und Geldinstitute ihre Daten eh ans FA schicken, bräuchte man lediglich nur z.B. die Handwerkerkosten anzugeben und dann wäre man bereits damit durch. Anhand meiner Steuernummer und meiner Log-in Daten glaubte ich tatsächlich, diese Daten bereits vorzufinden. Aber nichts zu sehen. Daüber hinaus finde ich Elster Formular ungleich einfacher als die Web Version, bei der ich fachlich ganz schön ins straucheln komme. Nur mal als Beispiel. Steuererklärung uneingeschränkte oder eingeschränkte Steuerpflicht. 2 Optionen, aus denen ich wählen muss. Also muss ich zu dem Thema wieder googeln. Aber das nur am Rande.

    Meine Fragen.

    Muss ich bei der ersten Online Steuererklärung tatsächlich alle Daten, also auch z.B. die Beträge aus der Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinigung angeben?

    Falls dem so ist, ist es im nächsten Jahr wirklich damit getan, nur noch die variablen Beträge, wie Werbungs- und Handwerkerkosten anzugeben?

    Gruss, Jürgen

    #2
    AW: Elster-Online vs. Elster Formular

    Mit einem Abrufcode (der muss beantragt werden), kann Du alle übermittelten Daten abrufen und in Deine Steuerklärung übernehmen.
    Deine persönlichen Angaben (Name, Adresse u.s.w. musst Du einmalig eingeben, dann kannst Du im nächsten Jahr die Daten übernehmen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Elster-Online vs. Elster Formular

      Zitat von Jürgen33 Beitrag anzeigen
      Hallo.

      Nach Anfangsschwierigkeiten mit der Zertifikatsdatei habe ich nun die Registrierung abgeschlossen. Okay, das folgende ist ein wenig gespickt mit einer Portion Naivität. Als mir ein Bekannter vor einigen Wochen sagte, dass Arbeitgeber und Geldinstitute ihre Daten eh ans FA schicken, bräuchte man lediglich nur z.B. die Handwerkerkosten anzugeben und dann wäre man bereits damit durch. Anhand meiner Steuernummer und meiner Log-in Daten glaubte ich tatsächlich, diese Daten bereits vorzufinden. Aber nichts zu sehen. Daüber hinaus finde ich Elster Formular ungleich einfacher als die Web Version, bei der ich fachlich ganz schön ins straucheln komme. Nur mal als Beispiel. Steuererklärung uneingeschränkte oder eingeschränkte Steuerpflicht. 2 Optionen, aus denen ich wählen muss. Also muss ich zu dem Thema wieder googeln. Aber das nur am Rande.

      Meine Fragen.

      Muss ich bei der ersten Online Steuererklärung tatsächlich alle Daten, also auch z.B. die Beträge aus der Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinigung angeben?

      Falls dem so ist, ist es im nächsten Jahr wirklich damit getan, nur noch die variablen Beträge, wie Werbungs- und Handwerkerkosten anzugeben?

      Gruss, Jürgen
      Hallo,

      hast du den Bescheinigungsabruf beantragt?
      Wenn ja, geht das auch schon für diese Jahr.
      Falls nicht geht gar nichts oder du beantragst den Abruf

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Elster-Online vs. Elster Formular

        Nabend.

        Wollte gerade die Betreffzeile ändern, sie schien mir nicht passend, da kamt ihr mir mit euren Antworten zuvor. Ja, ich habe den Abrufcode heute per Post bekommen, doch ehrlich gesagt, habe ich da wohl etwas falsch verstanden. Danke, dass ihr mich auf den richtigen Weg gebracht habt.

        Gruß, Jürgen

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          #5
          AW: Elster-Online vs. Elster Formular

          Daüber hinaus finde ich Elster Formular ungleich einfacher als die Web Version, bei der ich fachlich ganz schön ins straucheln komme
          Gewöhnungsbedürftig ist das Webformular schon, nachdem aber ElsterFormular nur noch nächstes Jahr verfügbar sein soll, muss man sich langsam mit dem Webformular anfreunden.

          Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und dem Bescheinigungsabruf ist das aber ab dem 2. Jahr alles nicht so dramatisch.

          Wenn du bisher mit ElsterFormular gearbeitet hast, hättest du die Daten des Jahres 2017 auch nach Mein ELSTER exportieren können. Damit hättest du Daten aus dem Vorjahr

          übernehmen können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Elster-Online vs. Elster Formular

            Hallo,

            noch eine kleine Ergänzung: Die Geldinstitute melden natürlich nichts an die Finanzämter (na gut, so gut wie nichts).

            Da man Kapitalerträge in vielen Fällen aber sowieso nicht erklären muss braucht man das vielleicht auch nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Elster-Online vs. Elster Formular

              Hallo.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Gewöhnungsbedürftig ist das Webformular schon, nachdem aber ElsterFormular nur noch nächstes Jahr verfügbar sein soll, muss man sich langsam mit dem Webformular anfreunden.
              Ja das kriege ich schon hin, war anfangs nur ziemlich überwältigt, was ich sich mir auf dem Webformular bot.

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              noch eine kleine Ergänzung: Die Geldinstitute melden natürlich nichts an die Finanzämter (na gut, so gut wie nichts).

              Da man Kapitalerträge in vielen Fällen aber sowieso nicht erklären muss braucht man das vielleicht auch nicht.

              Stefan
              Ja, um die Kapitalerträge ging es mir auch. Aber jetzt, da ich das von dir noch mal lese..........stimmt, die KE muss ich in der Steuerklärung tatsächlich nicht angeben.

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