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Steuerberechnung Fahrtkosten doppelt berechnet

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    Steuerberechnung Fahrtkosten doppelt berechnet

    Hey Leute, hab mich nun an meine erste Steuererklärung gewagt. So weit hat alles gut geklappt, bis auf eine Sache. Ich war letztes Jahr noch über ein Zeitarbeitsunternehmen angestellt, von mir zu Hause bis zur Geschäftsstelle der Zeitarbeitsfirma (erste Tätigkeitsstätte), aber auch zu meinem Arbeitsplatz (Auswärtstätigkeit) liegen jeweils 19 Km (mein Arbeitsplatz befndet sich in der gleichen Stadt wo auch die Zeitarbeitsfirma ansässig ist). Nun hab ich bei Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Adresse der Zeitarbeitsfirma und 19 Km angegeben, bei 218 Tagen. Meine Reisekosten habe ich wie folgt berechnet: 218 Tage x 19km x 0,30 Cent x 2 = 2.485€. (da man hier ja die 30 Cent für Hin und Rückweg erhält). Nun hab ich das alles prüfen lassen und bin zum Schluss auf "Steuerberechnung" und habe folgende Berechnung im PDF erhalten:

    218 Tage x 19 km x 0,30 EUR 1.242,60 Entfernungspauschale. . . . . . . . 1.243 insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.243 Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . 2.485

    Hier wurde also auch der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet, den ich ja nicht gefahren bin, ich bin immer direkt zur Auswärtstätigkeit gefahren. Muss ich Punkt 9 also komplett weglassen und nur die Reisekosten angeben? Aber wo geb ich dann die 19 Km an, kann mir nicht vorstellen dass man die komplett weglassen kann. Sonst könnte man ja sonst was bei den Reisekosten angeben, da man ja dann auch keine Adresse des Arbeitgebers angibt.


    #2
    Hallo,

    ist das überhaupt eine Auswärtstätigkeit?
    Lies hier:
    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      In meinem Fall handelt es sich wohl um eine Auswärtstätigkeit, da keine der benannten Punkte zutrifft:

      Zitat:

      "Jetzt könnte man sagen, dass das eigentlich immer der Fall sei, weil man ja fast nie direkt in der Zeitarbeitsfirma arbeitet. Doch so ist es leider nicht mehr. Seit ein paar Jahren gibt es neue Regeln. Ob es sich steuerlich gesehen wirklich um eine Auswärtstätigkeit handelt, hängt von der „Dauerhaftigkeit der Beschäftigung“ ab. Wenn Sie dauerhaft beschäftigt sind, können Sie leider nur wie ein „normaler“ Arbeitnehmer absetzen. Wann ist das der Fall?
      Sie sind als Leiharbeiter dauerhaft beschäftigt, wenn Sie
      • länger als vier Jahre bei dem gleichen Kunden arbeiten,
      • von der Zeitarbeitsfirma für ein einzelnes Projekt eingestellt werden – und die Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma danach endet,
      • unbefristet bei einem Kunden arbeiten. Hier fällt in Verträgen oft die Wendung „bis auf Weiteres“. Das ist nicht zu verwechseln mit einem unbefristeten Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Wenn Sie den haben, können Sie trotzdem mehr absetzen – wenn Sie wiederum befristet bei einem Kunden arbeiten.

      Bei mir handelt es sich um einen befristeten Leiharbeitervertrag, der aufgrund einer Übernahme der Firma bei der ich arbeite jetzt auch beendet wird.
      Aber wie setz ich das jetzt korrekt ab? Eigentlich müsste ich Punkt 9 jetzt komplett rausnehmen, seh ich das richtig? Aber dann geb ich ja so gut wie keine Informationen an, außer die Fahrtkosten zur Auswärtstätigkeit.

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        #4
        Ich weiß nicht, ob deine Zuordnung nach den Kriterien des BMF-Schreiben als nicht dauerhaft einzustufen ist. Wenn ja, dann darfst du

        die Fahrtkosten als Reisekosten unter Auswärtstätigkeit erfassen. Zweimal erfassen darfst du sie jedenfalls nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Zitat: Aber dann geb ich ja so gut wie keine Informationen an, außer die Fahrtkosten zur Auswärtstätigkeit.

          Das genügt doch auch.
          Welche Informationen willst du noch geben?
          Dein AG ist dem FA bekannt

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Heißt das dass Du in der Zeile 35 bei aufgesucht an Tagen eine 218 eingetragen hast, obwohl diese Arbeitsstätte von Dir nicht aufgesucht wurde?

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Das Schreiben des BMF ist allerdings von 2013, ab 2014 wurde das Ganze ja neu geregelt. Hier noch ein Beispiel:

              "Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – das Reisekostenrecht


              Das neue Reisekostenrecht unterscheidet erste Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit. Der Unterschied ist bares Geld wert. Warum? Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Das bedeutet 0,30 EUR pro Kilometer (einfache Fahrt). Wer dagegen eine Auswärtstätigkeitsstätte anfährt, der kann Dienstreisekosten geltend machen. Das bedeutet: Nicht nur die Hin- sondern auch die Rückfahrt kann abgerechnet werden (wie oben zu 30 Cent pro Kilometer).

              Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – ein Beispiel: Herr Mustermann ist bei einem Personaldienstleister in Leipzig beschäftigt. Aktuell wird der Schweißer an eine Firma in Halle/Saale „ausgeliehen“. Unser Herr Mustermann darf die Fahrten als Dienstreise absetzen: 50 Kilometer, einfache Strecke. Schweißer Mustermann arbeitet insgesamt 17 Monate bei der Firma in Halle, 2016 ist er dort an 140 Tagen eingesetzt. Das kann Herr Mustermann in der Steuererklärung 2016 ansetzen: 140 Arbeitstage mal 100 Kilometer mal 0,30 EUR pro Kilometer = 4200,00 EUR. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel allein bei der Position „Fahrtkosten“ 840,00 EUR (Jahreseinkommen: 36.000 €; 20 % Steuersatz). Herr Mustermann kann für sich die Frage „Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen“ so beantworten: Ja, als Dienstreise.

              Wie ist das möglich? „In diesem Beispiel hatte die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer mit leichten Nebentätigkeiten beauftragt, die er am Firmensitz erledigen sollte“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Damit konnte der Firmensitz der Zeitarbeitsfirma als erste Tätigkeitsstätte zugeordnet werden.“
              Wie kann man als Zeitarbeitnehmer Dienstreisekosten absetzen? Hier zwei mögliche Optionen


              Der Arbeitgeber ordnet die erste Tätigkeitsstätte zu Wenn die Zeitarbeitsfirma den eigenen Firmensitz als erste Tätigkeitsstätte festlegt, dann liegt bei dem Entleiher die Auswärtstätigkeitsstätte. Fahrten dorthin sind als Dienstreise absetzbar. Voraussetzungen:
              • Im Betrieb der Zeitarbeitsfirma müssen „zumindest in ganz geringem Umfang“ Tätigkeiten verrichtet werden, zum Beispiel Hilfs- und Nebentätigkeiten, Auftragsbestätigungen, Stundenzettel, Krank- und Urlaubsmeldung abgeben und so weiter (BMF Schreiben v. 24.10.2014).
              • Die Entsendung muss zeitlich befristet sein.
              • Die Zuordnung durch den Arbeitgeber muss eindeutig sein, sie ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.
              • Die Dauer des Zeitarbeitsverhältnisses darf 48 Monate nicht übersteigen."

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Heißt das dass Du in der Zeile 35 bei aufgesucht an Tagen eine 218 eingetragen hast, obwohl diese Arbeitsstätte von Dir nicht aufgesucht wurde?


                Genau, die muss ich da wieder rausnehmen, muss den kompletten Punkt löschen und nur die Reisekosten angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Unter welchem Punkt gebe ich bei meinElster die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an? Im Infokästchen steht folgende Info: "Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sogenannte Riester-Rente) können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten können Sie der Anleitung zur Anlage AV entnehmen."

                  Was ist damit gemeint, die Anlage AV beizufügen?

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                    #10
                    Nachstehend eine bebilderte Anleitung zur Beifügung von Anlagen. Beiträge zur Rentenversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

                    Die Anlage AV brauchst du nur für einen sog. Riester-Vertrag, Wenn du den hast, musst du auch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                    hinzufügen. Mit dem Doppelpfeil lässt sich die Navigationsansicht links aufklappen, falls sie verdeckt ist.

                    Aufklappen_Navi.JPGAnlagen_MEL.JPGAnlagen_Neu_2019.JPG
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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