Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtenbuch bei 1% Regelung und keiner festen Arbeitsstätte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtenbuch bei 1% Regelung und keiner festen Arbeitsstätte

    Hallo, ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt, den ich auch privat nutzen darf. Full Service, mir entstehen keine Kosten, ausser der Versteuerung über die 1 % Regelung (Neuwagen), Ich habe keine feste Arbeitsstätte und daher auch keinen Weg den ich versteuern müsste. Daher meine Frage :
    Lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen?
    Vielen Dank im voraus !

    #2
    Lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen?
    Das kommt auf das Verhältnis der dienstlich gefahrenen Kilometer zu den privat gefahrenen Kilometern an sowie die jährliche Gesamtkilometerleistung.

    Mit der elektronischen Steuererklärung bzw. Mein ELSTER hat die Frage aber überhaupt nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      stimmt, das hat nichts mit dem Programm zu tun, sorry.
      Wollte nur wissen ob sich der doch erhebliche Aufwand für ein Fahrtenbuch lohnt.
      Denke aber schon bei 50 - 60000 km jährlich und Max. 20% privat sollte das so sein.
      Freundliche Grüße
      pitjes211234

      Kommentar


        #4
        Bei der hohen Gesamtkilometerleistung und dem genannten Privatanteil dürfte sich die Führung eines Fahrtenbuchs lohnen.

        Wenn man die jährlichen Gesamtkosten kennt, kann man das mit Excel vorab kalkulieren. Wahrscheinlich gibt es auch Vergleichsrechner im Netz.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X