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Berechnung der UST in Voranmeldung für Monat falsch! Summe stimmt nicht

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    Berechnung der UST in Voranmeldung für Monat falsch! Summe stimmt nicht

    Hallo zusammen,
    mein Problem wurde hier im Forum schon mal gepostet. Leider steht kein Lösungsvorschlag dabei.

    Ich gebe in "Mein Elster" bei der Erfassung meiner monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung meinen Nettobetrag (aufgerundet) aus Steuerpflichtige Umsätze 19 % ein.
    Allerdings wird nicht die tatsächliche Umsatzsteuer im Formular berechnet.

    Hier mein Rechenbeispiel:
    Tatsächlich: Netto 295,77 Euro= USt. 57,32 Euro
    Eingabe im Formular aufgerundet Netto 296 Euro= USt. 56,24 Euro.

    Von meinen zuständigen Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass ich im Feld 83 den Differenzbetrag 1,08 Euro eintragen kann.
    Leider wird mir die Gesamtsumme nicht angezeigt und bekomme eine Fehlermeldung bei der Prüfung. -----> Die Toleranz zur automatischen Berechnung beträgt maximal 1 Euro.

    Früher (vor Betreiberwechsel) haben wir die Umsatzsteuer-Voranmeldung Quartalsweise abgeben können und da war der Unterschied ganz minimal.

    Wer kann mir sagen, was ich wo einzutragen habe. Muss noch ein zusätzliches Feld angeklickt werden? Oder was habe ich falsch gemacht?

    Es geht mir hier nicht um Centbeträge, bzw. bei mir würde das auf`s Jahr gesehen einen 2-stelligen Betrag bedeuten.

    Ich finde gerade ein Formular für Steuern sollte richtig rechnen.



    #2
    Der Nettobetrag muss nicht auf-, sondern abgerundet werden. Für 295,77 € ist im Feld 81 also 295 € einzutragen, und die abzuführende Steuer im Feld 83 ist 56,05 €.
    Manche Fibu-Software rechnet auch exakt (also 295,77 * 0,19 = 56,20 € im Feld 83). Hier ist die Differenz also 56,20-56,05=0,15 und liegt damit noch im erlaubten Bereich von unter 1 €.
    Größere Differenzen, die sich im ganzen Jahr über ergeben, werden dann ja mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung wieder aufgelöst - dann gibts halt eine Nachzahlung oder Erstattung der paar wenigen Euro, die sich das Jahr über angesammelt haben. What shall's.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      wie hast du das errechnet?
      Netto 295,77 Euro= USt. 57,32 Euro????

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        ...dankeschön für deine Antwort. Ich werde nun die Beträge nicht mehr aufrunden.

        Aber deine Antwort löst mein Problem nicht. Auch wenn Du schreibst die größeren Differenzen werden mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung wieder ausgeglichen.

        Ich möchte den tatsächlichen Betrag ( USt. 57,32 Euro) hier erfassen. Das geht nach deiner Meinung hier nicht. Warum hat mir dann der Finanzbeamte gesagt, das ich hier das machen kann.
        Sorry, ich checke es gerade nicht.


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          #5
          Das sind die Beträge die mein Netzbetreiber für die anstehenden Zahlungen (Ermittlung des Abschlagsbetrag) mir übermittelt hat.

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            #6
            Es geht mir hier nicht um Centbeträge, bzw. bei mir würde das auf`s Jahr gesehen einen 2-stelligen Betrag bedeuten.
            Da unterläuft dir ein Denkfehler, in der Jahreserklärung geht man von den Jahresumsätzen und nicht von den monatlichen Voranmeldungen aus.

            Die Abrundung der Jahresumsätze auf volle Euro führt letztlich nur zu einer ganz geringen Abweichung zu deinen Gunsten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Steuerbeträge selbst kann man nirgendwo erfassen oder eintragen, weder in der Voranmeldung noch in der Jahreserklärung. Da wird überall nur der (abgerundete) volle Euro-Betrag übermittelt. Das Finanzamt ist durchaus selbst in der Lage, diesen Betrag mit 0,19 zu multiplizieren, um die resultierende Steuer daraus auszurechnen

              Vielleicht hat der Finanzbeamte gemeint, dass es egal ist, ob du im Feld 83 der Voranmeldung 56,05 € (aus dem abgerundeten Nettobetrag) oder 56,20 € (aus dem exakten Nettobetrag) einträgst.

              Wie du auf 57,32 € kommst, ist mir allerdings auch ein Rätsel.

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                #8
                Ok, dann muss ich das so hinnehmen und gleiche das mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung aus.

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                  #9
                  Ich bin hier neu. Wie kann ich einen Beitrag auf "Erledigt" setzen?

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                    #10
                    Ja, ich habe den Fehler gefunden. Das war mein Fehler, ich habe die falschen Werte aus Ermittlung des Abschlagsbetrag (Netto als Brutto) in meiner Excelliste übernommen. Manchmal ist man Zahlenblind.
                    Danke an alle für die Unterstützung. Wünsche einen schönen Tag.
                    Zuletzt geändert von JM2020; 29.03.2020, 13:38.

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                      #11
                      Zitat von JM2020 Beitrag anzeigen
                      Ich bin hier neu. Wie kann ich einen Beitrag auf "Erledigt" setzen?
                      Das ist hier nicht vorgesehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von JM2020 Beitrag anzeigen
                        Ich bin hier neu. Wie kann ich einen Beitrag auf "Erledigt" setzen?
                        Hallo JM2020,

                        Moderatoren können das Thema schließen, dann ist dein Wunsch auch erfüllt.

                        Tschüß

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