Hallo zusammen!
Ich habe im Februar 2018 ein Gewerbe als Mediengestalter und Discjockey angemeldet und arbeite nun an meiner Steuererklärung für 2018.
Ich habe keine Mitarbeiter und arbeite alleine, bin Kleinunternehmer und die Tätigkeit wird als Nebenewerb betrieben (habe 2018 ALG II bezogen um über die Runden zu kommen).
Da dieses Gebiet absolutes Neuland für mich ist (meine erste Steuererklärung) und ich mir leider keinen Steuerberater leisten kann, stellen sich mir momentan viele Fragen.
Ich hab im Jahr 2018, 2110€ verdient. Die Rechnungen habe ich Gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das Formular EÜR habe ich bereits ausgefüllt.
Im Internet habe ich gelesen, dass ich eine Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung (mit Anlage G) und eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss.
Ist das richtig?
Bei der Umsatzsteuererklärung habe ich lediglich meine Einnahmen von 2018 eingetragen.
Abschnitt 18 - Einkommensersatzleistungen
Muss ich hier meine Leistungen von meinem ALG II eintragen?
Anlage G
Trage ich meinen Gewinn (abzüglich Betriebskosten) bei "Gewinn als Einzelunternehmer" ein?
Bei der Gewerbesteuererklärung wird eine Rechtsform für das Unternehmen verlangt, allerdings weiß ich nicht, was ich hier auswählen muss.
Ist die Auswahl "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" richtig?
Falls ich noch etwas wissen müsste, könnt ihr mir das gerne mitteilen.
Ich bin für jegliche Hilfe echt dankbar! Für die nächste Steuerklärung werde ich mir definitiv einen Steuerberater zur Hilfe holen, allerdings ist mir das dieses Mal noch zu teuer (siehe Einnahmen ;-D).
LG
Merlin
Ich habe im Februar 2018 ein Gewerbe als Mediengestalter und Discjockey angemeldet und arbeite nun an meiner Steuererklärung für 2018.
Ich habe keine Mitarbeiter und arbeite alleine, bin Kleinunternehmer und die Tätigkeit wird als Nebenewerb betrieben (habe 2018 ALG II bezogen um über die Runden zu kommen).
Da dieses Gebiet absolutes Neuland für mich ist (meine erste Steuererklärung) und ich mir leider keinen Steuerberater leisten kann, stellen sich mir momentan viele Fragen.
Ich hab im Jahr 2018, 2110€ verdient. Die Rechnungen habe ich Gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das Formular EÜR habe ich bereits ausgefüllt.
Im Internet habe ich gelesen, dass ich eine Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung (mit Anlage G) und eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss.
Ist das richtig?
Bei der Umsatzsteuererklärung habe ich lediglich meine Einnahmen von 2018 eingetragen.
Abschnitt 18 - Einkommensersatzleistungen
Muss ich hier meine Leistungen von meinem ALG II eintragen?
Anlage G
Trage ich meinen Gewinn (abzüglich Betriebskosten) bei "Gewinn als Einzelunternehmer" ein?
Bei der Gewerbesteuererklärung wird eine Rechtsform für das Unternehmen verlangt, allerdings weiß ich nicht, was ich hier auswählen muss.
Ist die Auswahl "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" richtig?
Falls ich noch etwas wissen müsste, könnt ihr mir das gerne mitteilen.
Ich bin für jegliche Hilfe echt dankbar! Für die nächste Steuerklärung werde ich mir definitiv einen Steuerberater zur Hilfe holen, allerdings ist mir das dieses Mal noch zu teuer (siehe Einnahmen ;-D).
LG
Merlin
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