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Neuer (Klein)Unternehmer möchte Lohnsteuer für seine Mitarbeiter anmelden

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    Neuer (Klein)Unternehmer möchte Lohnsteuer für seine Mitarbeiter anmelden

    Liebe Nutzer von Elster,

    ich habe lange Zeit schon Elster als Freiberufler genutzt und besitze einen Schlüssel und auch den passenden Zugang.
    Ich habe auch bereits unter "Arbeitgeberfunktionen für ELStAM" meinen kleinen Betrieb angemeldet und paar Mitarbeiter
    mit Ihrer ID-Nummer dort hinterlegt. (Meldestatus nach wie vor noch "Anmeldung läuft").

    Ich würde nun eigentlich gerne einmal die Lohnsteuer anmelden, denn Gehälter wurden bereits gezahlt. Ich sehe aber keine
    Möglichkeit, das zu tun.

    Gut, es gibt noch das Formular Lohnsteuer, aber da kann ich nur für mein Unternehmen die gezahlte aufsummierte Lohnsteuer
    ausweisen, Ich hätte doch erwartet, die Lohnsteuer pro Person (also eindeutiger ID-Nummer) auszuweisen.

    Kann mir da jemand einen Tip geben?

    Herzlichen Dank.

    #2
    Zitat von GroovyMan Beitrag anzeigen
    Gut, es gibt noch das Formular Lohnsteuer, aber da kann ich nur für mein Unternehmen die gezahlte aufsummierte Lohnsteuer
    ausweisen.......
    Hallo GroovyMan,

    das ist schon immer so in der Lohnsteueranmeldung eine Zahl für Lohnsteuer usw.
    Du trägst ja auch ein wieviele AN du hast -> egal ob 2 oder 1500 dort steht.

    Tschüß

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      #3
      "Lohnsteuer pro Mitarbeiter" gibt es nur in den Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen, die du nach Ablauf des Kalenderjahres ausstellst (und gleichzeitig ans Finanzamt elsterst und dem Mitarbeiter aushändigst).

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        #4
        Hallo mhanft,

        danke, das war der springende Punkt. Damit ist klar, dass ich die Lohnsteuer kumuliert dann monatsweise über
        das Lohnsteuerformular vornehmen muss.

        Herzlichen Dank an Alle!

        Kommentar


          #5
          Ob die Lohnsteuer monatlich oder je Quartal angemeldet werden muss, hängt von der Höhe ab: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob die Lohnsteuer monatlich oder je Quartal angemeldet werden muss, hängt von der Höhe ab.
            Jährlich geht auch noch:
            Code:
            [LIST=1][*]Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.[*]Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr,
            	wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr
            	mehr als 1 080 Euro, aber nicht mehr als 5 000 Euro betragen hat.[*]Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist das Kalenderjahr,
            	wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr
            	nicht mehr als 1 080 Euro betragen hat.[/LIST]

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              #7
              Salut Charlie24,

              danke für den Hinweis. Eine quartalsweise Abgabe wäre möglich, aber:

              - den Prozeß wollte ich nun für mein 1Quartal einmal sauber geradeziehen.
              - der Mehraufwand für die monatliche Aufwendung ist gering.

              Für die Berechnung der Aufwendungen hat man ja eine Lohnbuchhaltung.

              Dank an Alle!

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