Anlagen zu "einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen"

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  • Ric25
    Neuer Benutzer
    • 31.03.2020
    • 3

    #1

    Anlagen zu "einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen"

    Ich bin neu bei ELSTER-Online und entsprechend neu in diesem Forum.
    Meine Frage: Meine Erbengemeinschaft verpachtet eine Steuobstwiese. Die Pacht wird unter den Mitgliedern zu gleiche Teilen aufgeteilt. Dafür gibt es das ELSTERonline-Formular "gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen". Wo gebe ich dort Ausgaben z.B. für neu gepflanzte Bäume ein. Die entsprechende Formular-Anlaga finde ich nicht. Im Papierantrag war das ein formloser Zettel. Der wurde aber anerkannt.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Falls die Streuobstwiese zu einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, müsste eine EÜR eingereicht werden.

    Wenn nicht: In der Anlage V können Ausgaben bei unbebauten Grundstücken nicht sauber erklärt werden, da bleibt es dann beim Zettel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo Ric25

      in der Software Elsterformular gab es noch nie Formulare für die einheitliche und gesonderte Feststellung.

      Tschüß

      P.S. Ich verschieb dich mal ins passende Unterforum, um andere User nicht zu verwirren.

      Kommentar

      • Ric25
        Neuer Benutzer
        • 31.03.2020
        • 3

        #4
        Danke Charlie24. Kann man einen solchen Zettel auch digital einreichen? Als Anmerkung zum Antrag? Als Dateianhang beim Antrag versenden? Ist so etwas im ELSTERonline vorgesehen?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Ist so etwas im ELSTERonline vorgesehen?
          Bisher ist das nicht freigeschaltet. Vor November 2020 ist da auch nichts zu erwarten. Im Moment kannst du Berechnungen

          und Belege allenfalls per E.Mailanhang an das Finanzamt übermitteln.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Ric25
            Neuer Benutzer
            • 31.03.2020
            • 3

            #6
            Vielen Dank Charlie24,
            das hilft mir!

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