Hallo,
ich bin gerade an der Anlage AV dran. Die ist ja dieses Jahr neu für 2019 und ich habe daher ein paar Fragen.
Bei "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018" trage ich das Brutto gem. Lohnsteuerbescheinigung 2018 ein?
Meine Tochter ist im November 2018 geboren, sprich ich hatte auch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das mir in 2018 ausgezahlt wurde. Trage ich dies dann bei "Entgeltersatzleistungen 2018" ein, also die Summe aus beidem?
Danke für eure Hilfe!
LG
ich bin gerade an der Anlage AV dran. Die ist ja dieses Jahr neu für 2019 und ich habe daher ein paar Fragen.
Bei "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018" trage ich das Brutto gem. Lohnsteuerbescheinigung 2018 ein?
Meine Tochter ist im November 2018 geboren, sprich ich hatte auch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das mir in 2018 ausgezahlt wurde. Trage ich dies dann bei "Entgeltersatzleistungen 2018" ein, also die Summe aus beidem?
Danke für eure Hilfe!
LG
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