Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtsform des Unternehmen Gewerbesteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rechtsform des Unternehmen Gewerbesteuererklärung

    Hallo zusammen,

    für die Gewerbesteuererklärung 2019 muss ich bei den Allgemeinen Angaben die Rechtsform meines Unternehmen auswählen. Diese Auswahloption, die ich immer gewählt habe, war bis 2018 "Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetzt)", jedoch kann ich für 2019 diese Option nicht wählen und auch keine andere ihr äquivalente Option für mein Unternehmen wählen. Als Kleinunternehmer in Einzelhandel sind z.B. Gesellschaft,Verein, Genossenschaft, Körperschaft ect. keine Option, die zutreffen.

    Kann jemand dazu Auskunft geben, welche Option passend wäre?

    Mit freundlichen Grüßen
    ThuPThi

    #2
    Meiner Meinung nach reicht es, wenn du die Zeile 12 ankreuzt. Damit erklärst du doch eindeutig, dass du Einzelunternehmer bist.

    Die im Formular für 2019 bei der Rechtsform noch verfügbaren Optionen passen alle nicht für dich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das "ich bin Einzelunternehmer" gibt es erst seit 2019. Ich hab auch zuerst vergeblich eine passende Rechtsform gesucht, aber nur Personen- und Kapitalgesellschaften gefunden. Wollte beim Hersteller des von mir verwendeten Steuerprogramms schon ein Support-Ticket aufmachen (weil es dort auch diese Rechtsform-Auswahlbox gibt, wo nix zutrifft) - habe dann aber (ganz woanders) auch dieses "ich bin Einzelunternehmer ja/nein" gefunden (und wenn man dort "ja" ankreuzt, braucht man die Rechtsform nicht mehr auswählen).

      Da ist der Softwarehersteller auch Opfer der amtlichen Formulare geworden - warum man Einzelunternehmer separat ankreuzen muss (im Formular Zeile 12) und nicht einfach bei der "allgemeinen" Rechtsformauswahl (Formularzeile 14) auch den Einzelunternehmer mit unterbringt, ist mir ein Rätsel. Anwenderfreundlich ist diese "zweistufige" Auswahl jedenfalls nicht...

      Kommentar


        #4
        Für Einzelunternehmen - Betreibende: Wenn man auf dieser Formularseite in der GewStE nicht weiter kommt, dann deshalb, weil man in Zeile 16 einen Eintrag gemacht hat. Da darf keiner sein! Die machen das extrakompliziert, damit der Leviathan was zu lachen hat. So wie der Monarch sagt: "Ich möchte dass meine Untertanen Staub fressen". Sekretät fragt: "Warum." Darauf der Monarch: "Damit sie nicht vergessen, dass sie meine Untertanen sind."

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          @ThuPThi

          warum füllst du als Kleinunternehmer eine Gewerbesteuererklärung aus.
          Ich habe noch nie erlebt, dass das FA bei der Kleinunternehmerregelung eine Gewerbesteuererklärung verlangt hat.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            warum füllst du als Kleinunternehmer eine Gewerbesteuererklärung aus.
            Ich habe noch nie erlebt, dass das FA bei der Kleinunternehmerregelung eine Gewerbesteuererklärung verlangt hat.
            Weil er vermutlich vorher "normaler" Einzelunternehmer war.
            Die Frage ist: Wie lange muss man Kleinunternehmer gewesen sein, damit man die Gewerbesteuererklärung weglassen darf? Hast Du da Erfahrungswerte?
            Ist hier in der Familie auch so. Seit vielen Jahren Einzelunternehmer, seit 2018 Kleinunternehmer. 2019 wurde gerade abgegeben.
            Wann darf man die Gewerbesteuererklärung weglassen? Gibt es da irgendwelche Grundlagen oder Erfahrungswerte?

            Gruß
            Lisa

            Kommentar


              #7
              Als Einzelunternehmer muss man eine Gewerbesteuererklärung einreichen, wenn der Gewerbeertrag über 24.500,00 € liegt.

              Das kann ein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG auch mit Zu- und Abrechnungen nicht erreichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ja, das ist mir klar.

                Ich habe aber auch andere Erfahrungen. Es wurden jahrelang Lohnsteuererklärungen abgegeben. Nachdem dann keine Mitarbeiter mehr beschäftigt wurden, wurden noch 2 Jahre Null-Erklärungen abgegeben.
                Im dritten Jahr dachte ich dann, ich könnte die Null-Lohnsteuererklärung jetzt mal weglassen - zumal das Finanzamt ja in der EÜR sieht, dass keine "Aufwendungen für Personal" angesetzt werden. Weit gefehlt. Kam prompt eine schriftliche Nachfrage, wo denn die Lohnsteuererklärung bleibe. Ich habe dann angerufen und gesagt, dass schon seit 3 Jahren keine Angestellten, auch keine Minijobber mehr beschäftigt werden. Trotzdem musste ein Brief ans Finanzamt geschickt werden mit der Mitteilung, dass keine Angestellten mehr beschäftigt werden und man darum bittet, die Lohnsteuererklärung nicht mehr abgeben zu müssen.

                Gut, ist schon ein paar Jahre her.

                Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, der die Gewerbesteuererklärung einfach weggelassen hat? Kommen da Nachfragen?

                Gruß
                Lisa

                Kommentar


                  #9
                  Trotzdem musste ein Brief ans Finanzamt geschickt werden mit der Mitteilung, dass keine Angestellten mehr beschäftigt werden und man darum bittet, die Lohnsteuererklärung nicht mehr abgeben zu müssen.
                  Der Bereich für die Lohnsteueranmeldung und der Bereich für die Einkommensteuererklärung haben nichts miteinander zu tun. Die Lohnsteuerstelle sieht nicht,

                  was du in deiner EÜR erklärst. Man muss die Löschung eines Erinnerungssignals oder auch des Arbeitgebersignals nach meiner Erfahrung immer schriftlich

                  beantragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X