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Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 oder 52, je nachdem, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Eingabehilfe Elsterformular:
Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), sind in Zeile 50 einzutragen. Beiträge zu Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können ebenfalls hierunter fallen.
In Zeile 51 sind Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit einzutragen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1.1.2005 entrichtet wurde. Zu diesen Lebensversicherungen gehören auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr.
Fondsgebundene Lebensversicherungen und von anderen Personen abgeschlossene entgeltlich erworbene Lebensversicherungen sind nicht begünstigt.
Ist ein Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge in Zeile 52 einzutragen.
Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 52).
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