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Muss ich für jede außerberufliche Tätigkeit eigene EÜR machen?

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    Muss ich für jede außerberufliche Tätigkeit eigene EÜR machen?

    Bin ganz wirr. Bin im Ruhestand, „nebenbei“ noch in der Kommunalpolitik und in einem Verwaltungsrat tätig. Bisher habe ich diese beiden Tätigkeiten in der Anlage S erklärt, wo man die Einnahmen und auch Werbungskosten incl. Arbeitszimmer eintragen konnte. Für die Fotovoltaikanlage machte ich eine EÜR. Nun sagt Mein Elster, ich müsste für die ehrenamtlichen Tätigkeiten auch je eine EÜR machen. Wie sagt, bisher habe ich EF gemacht. Es ist alles anders!!!!

    #2
    Hallo,

    ich habe mir die Anlage S von 2018 in EF angeschaut.
    Da kannst du NIRGENDS Werbungskosten eintragen.
    In der Zeile 3 steht auch schwarz unterlegt - Gewinn-
    Was hast du da gemacht?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Danke Figul, ich habe es immer so gemacht, dass ich die Werbungskosten (internetgebühren, Fahrtkosten etc.) und das Arbeitszimmer als negativen Betrag in Zeile 10 EF eingetragen habe. Ist immer vom FA anerkannt worden.

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        #4
        Ich wäre dankbar, wenn mir jemand die Anfangsfrage beantworten könnte. Vielen herzlichen Dank

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          #5
          Die Antwort lautet: Ja, natürlich, pro "Betrieb" eine Anlage EÜR.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Ist „Verwaltungsratstätigkeit“ bzw. Kommunalpolitische Tätigkeit ein Betrieb?

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              #7
              Jede separate gewerbliche, selbständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist ein Betrieb in diesem Sinne, also jede Tätigkeit, für die Du in der Anlage G, der Anlage S oder der Anlage L Eintragungen vornimmst, es sei denn soweit der Gewinn gesondert oder einheitlich und gesondert per separater Feststellungserklärung festgestellt wird. Dass dafür im Rahmen der Feststellungserklärung oder der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung eine Anlage EÜR einzureichen ist, sei nur am Rande erwähnt.

              Und um alle Ausnahmen abzudecken: Wenn Du bilanzierst, dann natürlich keine Anlage EÜR, sondern eine elektronische Bilanz.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Bisschen verstehe ich, nur nicht alles. Ich bin Pensionär, habe Photovoltaik, ist klar EÜR! Mandat Kommunalparlament, ist das meiste steuerfrei, Einnahmen nach dem steuerfreien Betrag 200€
                Dann habe ich Verwaltungsratsmandat bei Sparkasse, da kann ich mir vorstellen, dass man hier EÜR machen muss. Habe ich seit 10Jahren noch nicht gemacht, immer über Anlage S abgerechnet und gut war’s dem FA

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                  #9
                  Das Finanzamt sollte auch Dein Ansprechpartner sein. Denn ein Anwenderforum kann Dich nicht von der Pflicht zur Abgabe der EÜR befreien!

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                    #10
                    Ja, ist klar

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