Hallo zusammen,
Mir ist klar, dass mein Anliegen eigentlich ein Fall für den Steuerberater ist, aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben aber leider sämtliche Kanzleien geschlossen und nun möchte ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schwarmintelligenz dieses Forums wenden
Seit Ende Februar 2020 betreibe ich eine kleine Booking-Agentur (Vermittlung von Musikern = Dienstleistung) und bitte um eine Hilfe bzgl. der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Ich schreibe Rechnungen innerhalb Deutschlands (19% USt.), ins EU-Ausland (reverse charge) und in Drittstaaten und erhalte umgekehrt auch Rechnungen aus Deutschland, EU-Ländern und Drittstaaten.
Ich habe die mir unklaren Fälle im Folgenden mit einem ? markiert würde aber auch bitten die Fälle mit ? zu korrigieren, falls etwas falsch ist:
1. Fall: Rechnung an inländische Firmen -> Umsatzsteuer einzutragen in 4 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze) -> Kennzahl 81 / Feld 26 ?
2. Fall: Rechnung an Firma im EU Ausland (reverse charge) -> Umsatz einzutragen in "6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen" -> "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" -> Kennzahl 21 / Feld 40 ?
3. Fall: Rechnung an Drittland -> keine USt. auszuweisen und einzutragen oder einzutragen in "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" -> Kennzahl 45 / Feld 41 ?
4. Fall: Rechnung an Unternehmer im EU Ausland OHNE gültige USt.-Nummer (B2C) -> 19% auf Rechnung ausweisen und in Kennzahl 81 / Feld 26 einzutragen ?
5. Fall: Rechnung von inländischer Firma: Umsatzsteuer einzutragen in "8 - Abziehbare Vorsteuerbeträge" -> Kennzahl 66 / Feld 53 ?
6. Fall: Rechnung von Firma aus dem EU-Ausland (z.B. für Software,Web-Hosting, Web- & Grafikdesign): USt. einzutragen in "7 - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" -> Kennzahl 46 / Feld 48 und die Steuer kann im selben Zug in "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)" -> Kennzahl 67 / Feld 56 gezogen werden ?
7. Fall: Rechnung von Firma aus Drittstaat -> muss der Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben werden ?
Muss ich des Weiteren für den 2. Fall monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) anfertigen?
Ich wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar
Mit freundlichem Gruß,
BNY_030
Mir ist klar, dass mein Anliegen eigentlich ein Fall für den Steuerberater ist, aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben aber leider sämtliche Kanzleien geschlossen und nun möchte ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schwarmintelligenz dieses Forums wenden
Seit Ende Februar 2020 betreibe ich eine kleine Booking-Agentur (Vermittlung von Musikern = Dienstleistung) und bitte um eine Hilfe bzgl. der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Ich schreibe Rechnungen innerhalb Deutschlands (19% USt.), ins EU-Ausland (reverse charge) und in Drittstaaten und erhalte umgekehrt auch Rechnungen aus Deutschland, EU-Ländern und Drittstaaten.
Ich habe die mir unklaren Fälle im Folgenden mit einem ? markiert würde aber auch bitten die Fälle mit ? zu korrigieren, falls etwas falsch ist:
1. Fall: Rechnung an inländische Firmen -> Umsatzsteuer einzutragen in 4 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze) -> Kennzahl 81 / Feld 26 ?
2. Fall: Rechnung an Firma im EU Ausland (reverse charge) -> Umsatz einzutragen in "6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen" -> "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" -> Kennzahl 21 / Feld 40 ?
3. Fall: Rechnung an Drittland -> keine USt. auszuweisen und einzutragen oder einzutragen in "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" -> Kennzahl 45 / Feld 41 ?
4. Fall: Rechnung an Unternehmer im EU Ausland OHNE gültige USt.-Nummer (B2C) -> 19% auf Rechnung ausweisen und in Kennzahl 81 / Feld 26 einzutragen ?
5. Fall: Rechnung von inländischer Firma: Umsatzsteuer einzutragen in "8 - Abziehbare Vorsteuerbeträge" -> Kennzahl 66 / Feld 53 ?
6. Fall: Rechnung von Firma aus dem EU-Ausland (z.B. für Software,Web-Hosting, Web- & Grafikdesign): USt. einzutragen in "7 - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" -> Kennzahl 46 / Feld 48 und die Steuer kann im selben Zug in "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)" -> Kennzahl 67 / Feld 56 gezogen werden ?
7. Fall: Rechnung von Firma aus Drittstaat -> muss der Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben werden ?
Muss ich des Weiteren für den 2. Fall monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) anfertigen?
Ich wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar
Mit freundlichem Gruß,
BNY_030
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