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Anlage Kind mit Auslandswohnsitz + Zeile 48 führt zu Abbruch bei Steuerberechnung

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    Anlage Kind mit Auslandswohnsitz + Zeile 48 führt zu Abbruch bei Steuerberechnung

    Ich habe ein kleines Problem mit der Steuerberechnung und vermute, dass es sich um einen Bug handelt. Um das Problem einzugrenzen habe ich eine "minimale" Steuererklärung erstellt:
    - nur Hauptvordruck und Anlage Kind
    - Einzelveranlagung bei Ehegatten
    - Kind mit zeitweisem Aufenthalt im Ausland (z.B. 01.01.-30.06. Wohnsitz im Vereinigten Königreich, 01.07.-31.12. im Inland)
    - Ehepartner ist Stiefelternteil, d.h. in Zeile 10: eigenes Kind für Person A, Stiefkind für Person B, in Zeile 11: andere Person als leibliches Elternteil, Zeile 15 ja (Wohnsitz des anderen Elternteils nicht zu ermitteln)
    - Zeile 48 ja: Der Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den Stief- / Großelternteil wurde laut Anlage K zugestimmt. (Person B hat in der eigenen Steuererklärung entsprechend in Zeilen 46, 47 die Übertragung beantragt).

    Die Plausibilitätsprüfung läuft ohne Probleme durch, bei der Steuerberechnung bekomme ich aber:
    Code:
    AHW
    Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Bei einem Kind auf der Anlage Kind wurden das Geburtsdatum und das ausgezahlte
    Kindergeld nicht gemeinsam eingegeben oder das Kind wurde aufgrund zu hoher eigener Einkünfte
    nicht berücksichtigt.
    Der Abbruch tritt nicht auf, wenn man entweder den Auslandswohnsitz rausnimmt, oder Zeile 48 nicht ankreuzt.

    Meine Frage wäre zum einen, ob ich irgendetwas falsch mache/übersehen habe, weshalb die Berechnung hier fehlschlägt?

    Zum anderen, falls meine Vermutung stimmt: Ich finde bei Mein Elster nirgends eine Kontakt-E-Mail-Adresse o.ä. Wohin sende ich denn eine Fehlermeldung?
    Zuletzt geändert von xaggi; 02.04.2020, 12:26.

    #2
    Hallo xaggi,

    Auslöser ist bestimmt der Punkt ->Anlage Kind: Bei einem Kind auf der Anlage Kind wurden das Geburtsdatum und das ausgezahlte
    Kindergeld nicht gemeinsam eingegeben

    Was hast du denn eingetragen ? für den Zeitraum des Wohnsitzes im Ausland gibt es doch kein Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Was hast du denn eingetragen ? für den Zeitraum des Wohnsitzes im Ausland gibt es doch kein Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.
      Ich habe alle mir plausibel erscheinenden Möglichkeiten versucht: 0, 612, 1194, 1224, 2388. Nichts davon ändert etwas am Abbruchhinweis.

      Mir ist zwar nicht klar, was der korrekte rechtliche Anspruch in unserer Konstellation ist, es scheint aber auch für das Ergebnis keine Rolle zu spielen (für die Steuerberechnung ist es auch egal, weil bei beiden Ehepartnern das tatsächliche Kindergeld höher ist, es geht mir nur um die Übertragung der Freibeträge auf Person B soweit möglich wegen Kirchensteuer und Soli und um die Anrechnung des Stiefkinds für die Kinderzulage eines Riestervertrags von Person B. Deshalb hat Person A die Anlage K unterschrieben, um die Freibeträge soweit möglich auf Person B zu übertragen.

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