Einahme als Selbständiger im Eu-Ausland WO eintragen

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  • kamangir
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2020
    • 1

    #1

    Einahme als Selbständiger im Eu-Ausland WO eintragen

    Hi,

    ich bin Kleinunternehmer (Selbständiger) mit USt-Id und wurde in 2019 in der Niederlande eine Dienstleistung beauftragt und dafür eine Rechnung ohne MwS erstellt und soweit ich weiß bleibt es Steuerfrei. (Bitte mich korrigieren wenn ich Falsch bin)

    Nun die Frage ist: wo diese Einahme in Mein Elster eingetragen werden muss, also Welche Anlage und Zeile. Ich hab viel gesucht, leider keine passende Antwort gefunden.


    Vielen Dank im Voraus
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du muss Deine Einnahmen und Ausgaben in der EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) erklären. Das ist eine eigene Erklärung.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, gehören in die Zeile 15 der EÜR (Kennzahl 103).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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