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Erste EÜR als Kleinunternehmer, Startkapital

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    Erste EÜR als Kleinunternehmer, Startkapital

    Hallo zusammen,
    Ich sitze gerade an meiner ersten EÜR und frage mich wie ich Startkapital angeben soll/muss?

    Also ich habe zum Start des Unternehmens den Betrag X an mein Gewerbekonto überwiesen um damit halt anzufangen.

    Muss ich dies in der EÜR berücksichtigen? Wenn ja wo

    Danke schonmal
    LG Alex

    #2
    Das Startkapital darfst bzw. musst du als Einlage in die Zeile 126 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön

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