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EÜR als Übungsleiter

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    EÜR als Übungsleiter

    Hallo liebe Elster-Profis,

    irgendwie bin ich gerade mit meinem Latein am Ende.
    Ich hoffe, Ihr könnt mir bei meiner wahrscheinlich sehr einfachen Frage kurz auf die Sprünge helfen :

    Meine Frau ist Hausfrau und als Übungsleiterin an der Volkshochschule tätig.
    Ihre Einnahmen waren im letzten Jahr sagen wir mal 4000 €.

    Wenn ich das ganze richtig sehe, muss sie dazu die Anlage EÜR ausfüllen.
    Die Übungsleiterpauschale wird in Zeile 23 eingetragen, das habe ich schon mal gefunden.

    Nur: wo trage ich die Einnahmen, also die 4000 € ein.
    Meine Frau hat mit der Umsatzsteuer ja nichts am Hut, sie ist auch keine Landwirtin und was auch immer.

    Irgendwie fehlt mir noch die Zeile, wo ich die 4000 € eintragen kann und gut ist.

    Für Eure Antworten möchte ich mich jetzt schon bei Euch bedanken.

    viele Grüße

    Hans

    #2
    Grundsätzlich würde ich Zeile 11 passend finden.

    Meine Frau hat mit der Umsatzsteuer ja nichts am Hut
    Warum?

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      #3
      Hallo L.E.Fant,

      meine Frau stellt keine Rechnungen aus und weist auch keine Umsatzsteuer aus.

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        #4
        Zitat von Hans Meier Beitrag anzeigen
        weist auch keine Umsatzsteuer aus.
        Warum nicht?

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          #5
          Die Übungsleiterpauschale wird in Zeile 23 eingetragen, das habe ich schon mal gefunden.
          Um welches Jahr geht es denn wirklich? 2019 oder früher?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            ich habe eine ähnliche Frage. Ich arbeite als Dozentin und kann daher die Übungsleiterpauschale beanspruchen. Ich habe nun in meine Steuererklärung von 2021 in Anlage N bei "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen" meine Einnahmen von 4000€ geschrieben (das war, so wie ich es verstanden habe falsch). Das Finanzamt hat mich jetzt gebeten die Anlage EÜR auszufüllen. Ich habe das Dokuemnt so verstanden, dass ich in Zeile 91 die Übungsleiterpauschale von 3000€ eintragen kann. Aber wo trage ich die 4000€ ein?

            Lieben Gruß

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              #7
              Aber wo trage ich die 4000€ ein?
              Entweder Zeile 11 und 12 der EÜR oder Zeile 15. Die Tätigkeit ist meines Wissens unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit.

              Das musst du aber selbst nachlesen ( § 4 Nrn 21 oder 22 UStG): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

              Künftig musst du auch die Anlage S zur Einkommensteuererklärung ausfüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Super, danke für die schnelle Antwort!

                In den 4000€ sind auch bspw. Fahrtgeld drin, was ich bekommen habe. Ich würde das aber komplett angeben, egal ob das Geld für Fahrten war oder für di etatsächliche Dozenten-Tätigkeit, oder?

                Und die tatsächlichen Kosten die ich hatte (Fahrten, Bücher etc.) kann ich nur geltend machen, wenn der Betrag höher ist als die Übungsleisterpauschale, oder? Weil das in meinem Fall nicht der Fall war (also die Kosten, die ich hatte, sind niedriger als 3000€), gebe ich dann bei 2. Betriebsausgaben der EÜR nichts an. Ist das auch korrekt?
                Zuletzt geändert von Kanimo; 22.01.2023, 15:09.

                Kommentar


                  #9
                  Und wieso muss ich Anlage S ausfüllen? Ich dachte das wäre nur der Fall, wenn man ausschließlich selbstständig arbeitet. Ich bin parallel noch angesetllt, deswegen hatte ich die 4000€ in Anlage N Zeile 27 eigetragen. Ist das falsch?

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn das Finanzamt eine EÜR haben will, dann geht es davon aus, dass die Dozententätigkeit eine selbstständige Tätigkeit ist.

                    Dann ist der ermittelte Gewinn in der Anlage S zu erklären, das ist ja dann kein Arbeitslohn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Wenn das Finanzamt eine EÜR haben will, dann geht es davon aus, dass die Dozententätigkeit eine selbstständige Tätigkeit ist.
                      Super, das ergibt natürlich Sinn, danke!

                      In den 4000€ sind auch bspw. Fahrtgeld drin, was ich bekommen habe. Ich würde das aber komplett angeben, egal ob das Geld für Fahrten war oder für di etatsächliche Dozenten-Tätigkeit, oder?

                      Und die tatsächlichen Kosten die ich hatte (Fahrten, Bücher etc.) kann ich nur geltend machen, wenn der Betrag höher ist als die Übungsleisterpauschale, oder? Weil das in meinem Fall nicht der Fall war (also die Kosten, die ich hatte, sind niedriger als 3000€), gebe ich dann bei 2. Betriebsausgaben der EÜR nichts an. Ist das auch korrekt?
                      Kannst du zu den Fragen noch schrieben, ob ich das richtig verstanden habe?

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                        #12
                        Betriebsausgaben kannst du keine geltend machen, auch nicht die Fahrtkosten. Es müssen 1.000,00 € versteuert werden.

                        Das ergibt sich aus § 3 Nr. 26 EStG:

                        2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten
                        in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
                        abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Okay, alles klar!

                          Und das Fahrgeld, was ich bekomme, zählt dann aber natürlich auch als Gewinn. Also ich gebe dann die vollen 4.000€ an und nicht nur das Geld, was ich für die Dozenten-Tätigkeit bekommen habe?

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                            #14
                            Du darfst doch vom Gewinn 3.000,00 € als steuerfrei behandeln, meines Erachtens stecken da die Fahrtkosten mit drin.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Okay, alles klar!

                              Danke für die Hilfe und deine Zeit!

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