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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo,

    es gibt folgendes Problem:

    ich habe die Steuererklärung 2016 bis 2019 gemacht. In jeder Steuererklärung sind die Angaben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingetragen. In der Berechnung von 2017 ist der Betrag enthalten, in den anderen Jahren nicht. Wo soll ich noch was eintragen?

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    Wenn du uns verrätst, bei welchem Eintrag in der Anlage Kind du im Jahr 2017 etwas anderes angegeben hast, als in den übrigen Jahren,

    dann wird sich klären lassen, wo noch etwas einzutragen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe die Angaben in den Steuererklärungen verglichen, alle gleich. Mir fällt nichts mehr ein .... es sind 2 Angaben mit Datum und Haushaltszugehörigkeit .... Zeile 49 bis 52 Anlage Kind

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        #4
        Für 2018 habe ich die Steuererklärung bereits gesendet, den Antrag auf Entlastungbetrag wird über den Einspruch gelöst. Ich hätte es nur gern in 2019 richtig.

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          #5
          Also zweimal bei von - bis in den Zeilen 49 und 50 das Datum eingetragen und in den Zeilen 51 und 52 jeweils Nein ausgewählt?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Jupp ... aber in der Einkommensteuerberechnung ist er nicht enthalten

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