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Einkommensüberschussrechnung , bitte hilfe bei Umsatz

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    Einkommensüberschussrechnung , bitte hilfe bei Umsatz

    huhu , bin am verzweifeln. Ich bin ein Kleinunternehmer und bin Umsatzsteuer befreit , alle Einnahmen sind ohne Mehrwertsteuer. Wenn ich meinen Umsatz im FELD 12 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG eingebe , wird es unten als Gesamtsumme nicht angerechnet . Wenn ich zum probieren oben bei Punkt 11 den Umsatz eingebe , dann schon. Aber nur pkt 12 trifft ja auf mich zu ....warum wird das unten nicht angerechnet . Die Ausgaben stimmen , aber der Umsatz will nicht ....

    DANKE .mfg


    #2
    Was bist du jetzt wirklich? Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 8 ff UStG oder Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 17.500 € bzw. neu 22.000 € oder beides?

    In die Zeile 12 sind nachrichtlich die steuerfreien Umsätze einzutragen, also die Umsätze nach § 4 UStG, in die Zeile 11 gehört der Gesamtumsatz.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...t-welche-zeile
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Huhu ich bin Kleinunternehmer mit der Regelung 19 Absatz 1. Paragraph 4 ist ne gute Frage.

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        #4
        Wie verstehst Du denn das Wort davon? Wie kann es sein, dass in Zeile 12 ein höherer Betrag steht als in Zeile 11?

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          #5
          Zitat von Ronnyrr Beitrag anzeigen
          Huhu ich bin Kleinunternehmer mit der Regelung 19 Absatz 1. Paragraph 4 ist ne gute Frage.
          Wenn du nur Umsätze als Kleinunternehmer hast, gibst du diese in Zeile 11 der EÜR an, die Zeile 12 bleibt dann leer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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