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Fehler Angaben zur Ehefrau

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    Fehler Angaben zur Ehefrau

    Hallo, bekomme immer diese Fehlermeldungen und kann diese nicht beheben
    Steuererklärung "mein Elter"

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt.
      Mögliche Fehlerquellen
      • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
        • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
        • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung.
      • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
        • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
    bin St.Kl 2 :
    zu der ersten Fehlermeldung Hauptvordruck: 2. hier soll immer der Vorname eingegeben werden - bei Zusammenveranlagung
    bei 3. keine Veranlagungsart angegeben, in der Anlage V habe ich ausschließlich nur für Person A (steuerpflichtige Person) Eingaben eingetragen.

    zu der zweiten Fehlermeldung: Angabe zu Kindern: hier wird ebenso auf den Hauptvordruck: Vorname verwiesen.

    Bitte um Unterstützung, wie ich den/die Fehler beheben kann. Vielen Dank für eine Rückmeldung und VG jouma
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.04.2020, 11:55.

    #2
    Du bist die Steuerpflichtige Person, was bedeutet, dass du in der Anlage V nur Angaben in den Feldern für die stpfl. Person machen darfst,

    nicht für die Ehefrau / Person B, auch keine Nullwerte! In der Anlage AV musst du die Angaben zu Kindern in der Zeile 19 machen, die Zeilen 16 - 18

    müssen leer bleiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey Charlie24 - Vielen DANK - Perfekt hat alles geklappt. Sonnige Grüße und einen schönen Tag. VG jouma

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du bist die Steuerpflichtige Person, was bedeutet, dass du in der Anlage V nur Angaben in den Feldern für die stpfl. Person machen darfst,

        nicht für die Ehefrau / Person B, auch keine Nullwerte! In der Anlage AV musst du die Angaben zu Kindern in der Zeile 19 machen, die Zeilen 16 - 18

        müssen leer bleiben.
        kannst du bitte mir helfen. ich bekomme die Nachricht (error) die im Anhang ich angeschaut habe. ich habe mehrmals kontrolliert, und diese Nummer 2, 3 sind alle leer ( ich glaube dass es so sein, weil ich mache eine Einzellende erklarung). Was mache ich falsch? Ich bin gehrend, und mit 2 Kinder. vielen dank voraus!
        Angehängte Dateien

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          #5
          Bei einer Einzelveranlagung gibt es keine Ehefrau, daher taucht bei dem Kind neben dem Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person nur ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person auf.

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            #6
            Bei einer Einzelveranlagung gibt es keine Ehefrau, daher taucht bei dem Kind neben dem Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person nur ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person auf.
            Wie multi schon geschrieben hat, muss das Kindschaftsverhältnis in den richtigen Zeilen erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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