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bayerische familiengeld

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    bayerische familiengeld

    Hallo zusammen,




    leider konnte ich über die Suchfunktion nichts entsprechendes finden, daher stelle ich die Frage mal hier:

    In Bayern erhält man gem. BayFamGG pro Kind vom 13. bis 36. Lebensmonat 250,00€ monatlich an Familiengeld.





    Dies scheint jedoch nicht über die ELSTER-Abrufe einzufließen. Hat hiermit schon jemand Kenntnisse und weiß wie und wo es eingetragen werden muss?




    Beste Grüße

    #2
    Das Bayerische Familiengeld ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

    Es gehört deshalb nicht in die Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das bayerische Krippengeld ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

      Bitte beachten Sie aber ggf., dass bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten das erhaltene Krippengeld vom Bruttobetrag der gezahlten Kinderbetreuungskosten abzuziehen ist.
      Aber Achtung, es muss mit den Kinderbetreuungskosten verrechnet werden: https://www.zbfs.bayern.de/familie/k...gen/steuer.php

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        #4
        Es ging doch gerade noch um das Familiengeld. Das bekommt jeder mit Kindern im entsprechenden Alter, wohingegen das Krippengeld ein Zuschuss des Staates zur Betreuung des Kindes ist. Da ist es doch klar dass das Krippengeld - um das es hier im Thread nicht ging - auf die Betreuungskosten angerechnet werden.

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          #5
          Ups sorry da bin ich durcheinander gekommen. Hast natürlich recht!

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