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ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

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    ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

    Unser Sohn wurde im Februar 2018 volljährig. Im Juli hatte er sein Abitur gemacht. Danach hat er sich auf einen Studienplatz beworben und im Okrober mit dem Studium begonnen.

    Ich habe in "Anlage Kind" die Zeilen 4-7 sowie 10 ausgefüllt und unter "3 - Angaben für ein volljähriges Kind" den Zeitraum "1.1.2018 -31.12.2018" und den Text "Schul-, Hochschulstudium" eingetragen.
    Jetzt zeigt mir Elster ständig einen Fehler an: Ich soll unter "Kinderbeteuungskosten" die "Gesamtaufwendungen der Eltern" angeben.
    Ich habe aber keine Gesamtaufwendungen! Doch das akzeptiert Elster nicht. Muss ich jetzt das Finanzamt betrügen und irgendwelche Aufwendungen geltend machen?

    #2
    AW: ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

    Zitat von Jürgen Hamburg Beitrag anzeigen
    Unser Sohn wurde im Februar 2018 volljährig. Im Juli hatte er sein Abitur gemacht. Danach hat er sich auf einen Studienplatz beworben und im Okrober mit dem Studium begonnen.

    Ich habe in "Anlage Kind" die Zeilen 4-7 sowie 10 ausgefüllt und unter "3 - Angaben für ein volljähriges Kind" den Zeitraum "1.1.2018 -31.12.2018" und den Text "Schul-, Hochschulstudium" eingetragen.
    Jetzt zeigt mir Elster ständig einen Fehler an: Ich soll unter "Kinderbeteuungskosten" die "Gesamtaufwendungen der Eltern" angeben.
    Ich habe aber keine Gesamtaufwendungen! Doch das akzeptiert Elster nicht. Muss ich jetzt das Finanzamt betrügen und irgendwelche Aufwendungen geltend machen?
    Hallo,

    Angaben für ein volljähriges Kind sind falsch.
    Die Angaben beziehen sich auf die Volljährigkeit.
    Das Kind war im Januar noch nicht volljährig
    zu Kinderbetreuungskosten musst du mal durchchecken ob irendwo ein Eintrag steht.
    Das muss vollkommen leer sein auch keine Null

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

      In dem Abschnitt Kinderbetreuungskosten dürfen keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht werden. Alles leer lassen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

        Der Tipp mit "keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit machen" war genau richtig. Jetzt funktioniert es. Danke

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          #5
          AW: ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

          Zitat von Jürgen Hamburg Beitrag anzeigen
          Der Tipp mit "keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit machen" war genau richtig. Jetzt funktioniert es. Danke
          Hallo,

          ergo hast du Angaben zu Kinderbetreuungskosten gemacht
          Warum? Verständnisprobleme?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: ESt, Anlage Kind, Kinderbetreuungskosten

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ergo hast du Angaben zu Kinderbetreuungskosten gemacht
            Warum? Verständnisprobleme?

            Gruß FIGUL
            Na ja, die "Angaben zur Haushaltszugehörigkeit" standen ziemlich weit unten, die habe ich nicht mit den Kinderbetreuungskosten in Vertbindung gebracht.

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