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Bescheidübermittlung: Elektronisch oder auf Papier

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    Bescheidübermittlung: Elektronisch oder auf Papier

    Guten Morgen,

    ich bin etwas verwirrt:
    1. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Option "Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form" u. U. zu Verzögerungen bei der Zuleitung des Einkommensteuerbescheids führen kann.
    Gibt es dazu Erfahrungswerte?
    2. Auch ist mir unklar, ob bei Auswahl der Option "Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form" in NRW noch weiterhin (zusätzlich) ein Einkommensteuerbescheid in traditioneller Papierform
    zugeleitet wird
    bzw. ob die Finanzverwaltung ggf. alternativ einen Papierbescheid zuschickt.

    VG Ulrich

    #2
    1. Ja. Die Erfahrung legt nahe, dass die elektronische Bescheidbekanntgabe noch nicht funktioniert.
    2. Nein, ein Papierversand ist nicht vorgesehen. Insbesondere hat die Option NICHTS mit der traditionellen Bereitstellung der Bescheiddaten zusätzlich zum richtigen Papierbescheid zu tun. Ob die Finanzverwaltung auf die Situation derart reagiert, dass sie die Bescheide trotzdem auf Papier verschickt oder die Bescheide solange auf Eis legt, bis es dann irgendwann geht, darf man gerne selbst testen, wenn man auf das Geld warten kann.

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      #3
      Besten Dank für die Hinweise.
      Dann werde ich (zunächst) auf die elektronische Übermittlung der Bescheide verzichten.
      VG Ulrich

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