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Anlage G und EÜR bei zusammenveranlagung

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    Anlage G und EÜR bei zusammenveranlagung

    Liebe Community, hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich habe im September letzen Jahres geheiratet und mache nun die Steuererklärung und hätte ein paar Fragen. Dazu muss ich erwähnen, dass mein Kleingewerbe noch auf die Adresse meiner Eltern angemeldet ist, so dass für mein Gewerbe Finanzamt X und für meine „normale“ Steuererklärung mit meinem Mann zusammen das Finanzamt Y zuständig ist
    1. muss ich die Anlage G dann trotzdem bei der gemeinsamen Steuererklärung angeben, obwohl Finanzamt X für mein Kleingewerbe zuständig ist?
    2. bewusst ist mir definitiv, dass ich die Anlage EÜR an das Finanzamt X senden muss. Kann man diese dann einfach so „alleine“ senden?

    Danke und liebe Grüße

    #2
    muss ich die Anlage G dann trotzdem bei der gemeinsamen Steuererklärung angeben, obwohl Finanzamt X für mein Kleingewerbe zuständig ist?
    Ja, allerdings ändert sich die Zeilennummer bei der Anlage G auf die Zeile 7. Du musst nämlich bei dem Betriebsfinanzamt X nicht nur eine EÜR einreichen,

    sondern zusätzlich eine gesonderte Feststellungserklärung - ESt 1 D -. EÜR und Feststellungserklärung können nur getrennt übermittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

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