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Steuererklärung aus Versehen unvollständig abgeschickt, was nun?

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    Steuererklärung aus Versehen unvollständig abgeschickt, was nun?

    Hallo, da ja ElsterFormular ausläuft, habe ich mich an MeinElster versucht. Ich habe erstmal nur die Basisdaten des Lohnsteuerbescheides und die grundlegenden Daten wie Name, Bank, Steuernummer eingegeben, und wollte die Anlagen später hinzufügen. Aber irgendwie habe ich es geschafft, statt zu speichern, die Steuererklärung abzusenden - also fehlerhaft und ohne Anlagen....
    Gestern bekam ich dann den Steuerbescheid per Post - natürlich kein Guthaben, dafür eine kleine Nachzahlung (1,16€). Natürlich habe ich sofort Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, per Post und zur Sicherheit auch noch per Email. Aber wie geht es jetzt weiter? Kann ich die fehlenden Anlagen nachreichen, und wenn ja, muss das per Papierformular geschehen, oder kann / muss ich das auch über ME tun?
    Erschwerend kommt natürlich noch hinzu: der Datenträger auf dem ich die Zertifikatsdatei abgespeichert habe ist defekt. Muss ich mich neu registrieren?
    Vielleicht kann da ja jemand helfen Danke.

    #2
    Hallo,

    welche Anlagen fehlen ?
    Neu registrieren.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo FIGUL, danke für die schnelle Antwort. Wie gesagt: ALLE Anlagen (KAP, AV, etc.) fehlen, beziehungsweise waren noch nicht ausgefüllt. Das wollte ich ja später machen. Normalerweise mache ich das in einem Aufwasch, aber dieses Mal kam eben etwas dazwischen. Weisst du vielleicht, wie es nach eingereichtem Einspruch weitergeht? Ist mein erster.
      Und ja, ich habe schon befürchtet, das ich mich bei ME neu registrieren muss, um eine neue Zertifikatsdatei zu erhalten . Ehrlich, ElsterFormular war mir lieber.

      Gruß, StarPaw

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        #4
        Hallo,

        Hast du in deinem Einspruch erwähnt, dass die Erklärung unvollständig ist
        und du eine neue Erklärung übermittelst?
        Sonst einfach mal anrufen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo FIGUL, ja so ähnlich habe ich das formuliert. Anrufen werde ich wohl müssen, da im FA momentan wegen dem Virus kein Kundenkontakt erlaubt ist, und alle anscheinend HeimBüro machen. Kann ich denn einfach eine neue Erklärung machen, oder ist ME dann dafür geperrt, weil ich ja bereits eine (unvollständige) Steuererklärung abgegeben habe? Wahrscheinlich muss ich erst abwarten, ob dem Einspruch stattgegeben wurde und erst dann eine neue Erklärung abgeben. Wie schon erwähnt, ist mein erster Einspruch, ich habe damit keine Erfahrung.

          Gruß - Christoph alias StarPaw

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            #6
            Hallo,

            ME ist nicht gesperrt.
            Du kannst die Daten aus der alten Erklärung übernehmen und die neue Erklärung vervollständigen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Technisch kannst du schon eine neue Erklärung nachreichen, solltest das aber mit deinem Finanzamt telefonisch abstimmen.

              Allerdings musst du vorher deinen Zugang erneuern, was bis zu 2 Wochen dauern kann
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Aha, Danke. Das werde ich dann versuchen, sobald ich mich wieder einloggen kann. Geht ja momentan nicht, wegen der zerschossenen Zertifikatsdatei. Also, kurz zusammengefasst: 1) Stattgabe des Einspruchs abwarten, 2) Jemand im FA kontaktieren und den Sachverhalt darlegen, 3) ME neu aufsetzen, 4) Daten eingeben und absenden, und 5) auf die €€€ warten. Sollte ich das so machen, oder siehst du da noch andere Wege?

                Gruß - Christoph alias StarPaw

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                  #9
                  Ach so, weisst du zufällig, ob das FA seine Kunden kontaktiert, wenn ein Einspruch bewilligt oder abgelehnt wurde?

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                    #10
                    Du musst nicht warten, bis über deinen Einspruch entschieden ist. Das ist ohne Vervollständigung deiner Erklärung ja nicht möglich.

                    Du musst klären, in welcher Form die Erklärung vervollständigt werden soll. Das geht ja auch auf Papier.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Aha, das wusste ich nicht. Danke für den guten Rat.

                      Gruß - Christoph alias StarPaw

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                        #12
                        Ist mir für das StJ 20 auch passiert - hatte unangenehme Folgen, trotz sofortiger tel. Rücksprache, sowie Email und zeitnaher Einreichung einer korrig. St-Erkl..
                        Ergebnis: hartnäckige Einforderungen von Mahngebühren auf die unbeabsichtigt abgeg. St-Erkl..
                        Deutsche Bürokratie: unfähig, chaotisch! (Corona lässt grüßen!)
                        Nach mehreren Monaten gelang es mir, durch tel. Kontakt mit anderem Beamten, die Sache aus der Welt zu schaffen.
                        Fazit: D. muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen und i. e. Elster kann auch noch sehr verbessert werden.

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