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Fragen zum Abrufocde

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Auch der Bescheinigungsabruf muss nur einmal beantragt werden. Mit dem zugeteilten Abrufcode kann man dann sein Leben lang arbeiten.

    Das Thema hier endlos weiter zu diskutieren, ist nicht zielführend. Ich mach dann mal hier zu.

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  • gavagai_der_dritte
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, wenn man angibt, dass man am Belegabruf teilnehmen will, wird der Abrufcode direkt mit beantragt. Anders wäre es auch etwas witzlos, wenn man die Belege, die man abzurufen beantragt hätte, nicht abrufen könnte.
    Der Zusammenhang entgeht mir. Ich sehe zwischen Belege abrufen und Abrufcode keinen zwingenden sachlichen oder gar kausalen Zusammenhang. Ich schaue mir auch bei meiner Bank die Belege an und lade sie wenn nötig, ohne dass ich einen Abrufcode benötige, ganz zu schweigen, einen Abrufcode, der mir per Briefpost zugestellt wird.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Es mag auch Leute geben, die es durchaus zu schätzen wissen, dass für den Abruf sensibler Daten über das Internet gewisse Sicherheitsschwellen greifen.
    Richtig. Für die kann man es ja hochsicherheitsmäßig machen.
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Die Zugangsdaten zum Onlinebanking meiner Bank kommen ja auch per Post und nicht per E-Mail. Und das ist auch gut so.
    Ja, aber das geschah einmal 1996 oder so und damit ist der "Kaas bissn" (die Sache erledigt).

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  • multi
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Erste Satz: teilweie richtig. Aber nicht ich neige dazu, sondern ich werde dazu gezwungen: die Einkommensteuererklärung ist sehr kompliziert gestaltet.
    Mal angenommen, deine Steuererklärung sei wirklich so komplex, wie du behauptest, verstehe ich nicht, was dir der Belegabruf wirklich bringt. Bei so einem Werk dostojewkischen Ausmaßes fällt die Zeitersparnis durch den Wegfall des Abtippens von LStB, Rentendaten, KV/PV-Beiträgen, Riester und Rürup nicht ernsthaft ins Gewicht.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Man sieht es schon an der Erklärung per ELSTER, bei der man den Abrufcode mit der Papier-Post erhält,
    Es mag auch Leute geben, die es durchaus zu schätzen wissen, dass für den Abruf sensibler Daten über das Internet gewisse Sicherheitsschwellen greifen. Die Zugangsdaten zum Onlinebanking meiner Bank kommen ja auch per Post und nicht per E-Mail. Und das ist auch gut so.

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  • gavagai_der_dritte
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Servus,
    meine Anfrage hat sich erledigt.
    Zur Information für Nutzer, die vor ähnlichen Problemen stehen und aufgrund von „Abrufcode” diese Anfrage angezeigt bekamen, hier der Sachverhalt, wie ich ihn sehe.
    Kurz nach meinem Forumsbeitrag bekam ich eine Nachricht, dass eine neuen Nachricht in meinem ELSTER-Postfach vorliegt.
    Nach Elster-Aufruf und Login las ich dann:
    „Statusmitteilung für Berechtigungen: Abrufcode automatisch beantragt”.
    Ich gehe davon aus, dass der Abrufcode in 3-10 Tagen kommt. Man hätte mir das auch gleich dirtek mailen können, aber das wäre wohl zu einfach.
    Warum man für so umständliche Verfahren auch noch Zertifikate bekommt (ISO 27001, Fraunhofer, BIK, Leicht Lesen A1) ist mir unklar. Nun, leicht lesen kann man all die Texte, leicht verstehen wohl kaum (zumindest ich nicht).

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  • multi
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Ich habe keinen Abrufcode beantragt. Das ging anscheinend automatisch durch meine Zustimmung. Jetzt warte ich halt 1-2 Wochen.
    Wie gesagt, wenn man angibt, dass man am Belegabruf teilnehmen will, wird der Abrufcode direkt mit beantragt. Anders wäre es auch etwas witzlos, wenn man die Belege, die man abzurufen beantragt hätte, nicht abrufen könnte.

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  • gavagai_der_dritte
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du einen neuen Abrufcode beantragt hast, wird ein eventuell bereits vorhandener Abrufcode ungültig.

    Es dauert bis zu zwei Wochen, bis der Brief mit dem Abrufcode eintrifft.
    Danke für die Antwort. Ich habe keinen Abrufcode beantragt. Das ging anscheinend automatisch durch meine Zustimmung. Jetzt warte ich halt 1-2 Wochen.

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    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Nach meiner Erinnerung neigst du dazu, dem FA eine dreistellige Seitenzahl an Anlagen zur Steuererklärung einzureichen. Du könntest also schon mal mit dem Kopieren von Dokumenten anfangen.
    Erste Satz: teilweie richtig. Aber nicht ich neige dazu, sondern ich werde dazu gezwungen: die Einkommensteuererklärung ist sehr kompliziert gestaltet. Man sieht es schon an der Erklärung per ELSTER, bei der man den Abrufcode mit der Papier-Post erhält,
    Zweiter Satz: ich habe die Kopien schon. Danke für deinen Hinweis.

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  • multi
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    gerade beginne ich mit der elektronischen Einkommensteuererklärung für 2018 und stehe wieder (wie in den Vorjahren) wie der Ochs vom Berg (obowhl ich es schon zum 3. Mal praktiziere).
    Ach.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Ich gab soeben meine Zustimmung zu irgendetwas, das mir nicht klar ist, aber ist ja egal, wenn es mich vorwärts bringt.
    Aha. Du stimmst zu, weißt aber nicht, wozu, aber es bringt dich vorwärts. Schön.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Ist das der Abrufcode? Wenn nein, muss ich jetzt wirklich 3 bis 14 Tage warten?
    Der Abrufcode kommt per Post, egal, ob er explizit oder implizit durch den Antrag auf Teilnahme Belegabruf (der inzwischen wohl Bescheidabruf heißt) beantragt wurde.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Kommt der Abrufcode jetzt automatisch oder muss ich noch etwas machen?
    Wenn das, dem du zugestimmt hast, der Antrag auf die Teilnahme zum Belegabruf war, ist das so. Aber wenn du schon nicht weist, was du zugestimmt hast, wir wissen es auch nicht.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Andrerseits: etwas Gutes ist an dem Verfahren: die nächste Woche, die ich mir für meine Einkommensteuererklärung freigehalten habe, kann ich für Sinnvolleres nutzen.
    Nach meiner Erinnerung neigst du dazu, dem FA eine dreistellige Seitenzahl an Anlagen zur Steuererklärung einzureichen. Du könntest also schon mal mit dem Kopieren von Dokumenten anfangen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen zum Abrufocde

    Ein Transferticket ist kein Abrufcode. Der Abrufcode hat folgendes Format: XXXXX-XXXXX, also mit dem Bindestrich insgesamt 11 Stellen.

    Wenn du einen neuen Abrufcode beantragt hast, wird ein eventuell bereits vorhandener Abrufcode ungültig.

    Es dauert bis zu zwei Wochen, bis der Brief mit dem Abrufcode eintrifft.

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  • gavagai_der_dritte
    hat ein Thema erstellt Fragen zum Abrufocde.

    Fragen zum Abrufocde

    Servus,
    gerade beginne ich mit der elektronischen Einkommensteuererklärung für 2018 und stehe wieder (wie in den Vorjahren) wie der Ochs vom Berg (obowhl ich es schon zum 3. Mal praktiziere).
    Ich gab soeben meine Zustimmung zu irgendetwas, das mir nicht klar ist, aber ist ja egal, wenn es mich vorwärts bringt.
    Jetzt wird mir gesagt:
    „Falls Sie noch keinen sogenannten Abrufcode besitzen, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen einen neuen Abrufcode innerhalb von 3 bis 14 Tagen per Post. Mit diesem können Sie auf Ihre Bescheinigungen zugreifen.”
    Wie komme ich den Besitz des Abrufcodes? Im Hilfetext lese ich:
    „Der Abrufcode wird Ihnen von der Steuerverwaltung im Rahmen der Zustimmung zum Abruf von Bescheinigungen oder bei separater Beantragung per Post zugesendet.”
    Mir wurde nach der Online-Zustimmung ein Transferticket
    ep20643....
    mitgeteilt.
    Ist das der Abrufcode? Wenn nein, muss ich jetzt wirklich 3 bis 14 Tage warten?
    (Ist das das 21. Jhdt.? Mir kommt ein postalisches Verfahren reichlich antiquiert vor.)
    Kommt der Abrufcode jetzt automatisch oder muss ich noch etwas machen?
    Andrerseits: etwas Gutes ist an dem Verfahren: die nächste Woche, die ich mir für meine Einkommensteuererklärung freigehalten habe, kann ich für Sinnvolleres nutzen.
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