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Beiträge zur Krankenversicherung auf Anlage Vorsorgeaufwand

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    Beiträge zur Krankenversicherung auf Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    ich habe eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse bekommen wo steht das:
    IMG_3101.jpg

    und ich bin mir nicht sicher wo muss man ich es eintragen. Es geht um gesetzliche Krankenkasse. Ich habe in Anlage Vorsorgeaufwand Stelle gefunden in Zeile 11 wo kommt wahrscheinlich der Betrag 304 richtig ? und wo soll ich den Betrag für Pflegeversicherung eintragen ?

    Bildschirmfoto 2020-04-11 um 19.33.48.png
    Zuletzt geändert von Armoko; 11.04.2020, 21:37. Grund: meinelster

    #2
    So wie ich das sehe, gehören die Beiträge in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Das ist ja keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern eine Bescheinigung der Krankenkasse.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für Hinweis. Will noch mal verifizieren ob ich alles richtig verstanden habe. wie unten oder ? Und auf Zeile 17 nichts ? Weil der Text passt eigentlich zu dem Text auf der Bescheinigung von der Krankenkasse

      Bildschirmfoto 2020-04-11 um 21.03.34.png
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        #4
        In Zeile 17 kommt in deinem Fall nichts, du hattest ja keinen Krankengeldanspruch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, danke! Und anscheinend die Zeile 19-21 auch nicht relevant für mich oder ?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
            Ok, danke! Und anscheinend die Zeile 19-21 auch nicht relevant für mich oder ?


            Natürlich musst Du bei den erstatteten Beträgen das eintragen was in Deiner Bescheinigung als erstattete Beträge bescheinigt wird. Also die zweite Zeile

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              #7
              ah ok

              ich verstehe nicht warum in Zeile 16 es geht um Rentner und Selbstzahlern, ich bin ja nicht

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                #8
                Ok. Wenn Du uns nicht verraten willst was Du 'bist' ...

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                  #9
                  Ich verstehe nicht warum in Zeile 16 es geht um Rentner und Selbstzahlern, ich bin ja nicht
                  In dem anderen Thema hast du angegeben, dass du erst im April eine Arbeit aufgenommen hast, vermutlich geht es um die davor bezahlten Beiträge.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In dem anderen Thema hast du angegeben, dass du erst im April eine Arbeit aufgenommen hast, vermutlich geht es um die davor bezahlten Beiträge.
                    Ja richtig, es geht um die Arbeit. Ich arbeite Vollzeit Steuerklasse 1. Meine erste richtige Steuerklärung und deswegen habe ich so viele Fragen.

                    ich habe einige Zeile die aus Lohnsteuererklärung kommen in Anlage Vorsogeraufwendungen ausgefüllt.
                    Welche Zeile sind eigentlich noch relevant für mich wäre ? Ich war letztes Jahr nicht Krankgeschrieben und habe auch keine Beiträge von Krankenversicherung bekommen.

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                      #11
                      Welche Zeile sind eigentlich noch relevant für mich wäre ?
                      Die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehenden Beiträge zur Sozialversicherung sind alle in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

                      Zeilen 4 und 9 für die Rentenversicherung, Zeilen 11 und 13 für die Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung und

                      Zeile 45 für die Arbeitslosenversicherung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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