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Anlage N Arbeitslohn f. mehrere Jahre

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    Anlage N Arbeitslohn f. mehrere Jahre

    Hallo,
    in Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst.
    Fehleranzeige:
    Vergütungen für mehrere Jahre beziehungsweise Entschädigungen laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben aber keine Abzugsbeträge. Gegebenenfalls sind die Abzugsbeträge mit dem Wert 0 zu erklären (Ehefrau/Person B).Das Programm schlägt mir die Eingabe unter Zeile 19 der Steuerabzugsbeträge zu Zeilen 16 und 17 vor.
    Mache ich dies, verschwindet der Fehlervon oben und ich kann eine Steuerberechnung machen.
    Die ergibt folgenden Fehler:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage N: Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende
    Vergütung.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Wo ist der Fehler?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
    bg
    rico

    #2
    Wo ist der Fehler?
    Das muss ich erst nachstellen. Bei Einträgen unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung gibt es keine extra ausgewiesenen Abzugsbeträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich kann keinen Fehler nachstellen. Weder bei der Prüfung noch bei der Steuerberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        seltsam, wenn ich die steuerabzugsbeträge wieder rausnehme und prüfen lasse, kommt dieser fehlerhinweis:
        Vergütungen für mehrere Jahre beziehungsweise Entschädigungen laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben aber keine Abzugsbeträge. Gegebenenfalls sind die Abzugsbeträge mit dem Wert 0 zu erklären (Ehefrau/Person B).lt. nr. 10 gleich in zeile 17 steht aber nichts drin
        haben wir da einen verknüpfungsfehler?

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          #5
          haben wir da einen verknüpfungsfehler?
          Ich habe das gestern Abend in Mein ELSTER nachgestellt, es gibt keine Fehler.

          Abfindung_Nr19.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            sorry, aber ICH habe diesen fehler
            das prg erwartet immer eine eingabe in den steuerabzugbeträgen zu 16 und 17
            wie gehabt

            Kommentar


              #7
              sorry, aber ICH habe diesen fehler
              Dann hast du in dem Abschnitt irgendwo etwas eingetragen, was dort nicht hingehört. Außer dem Eintrag aus meinem Beispiel

              darf in dem Bereich nichts ausgefüllt werden, auch Nullwerte haben da nichts verloren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                glaub mir ich hab alles zig-mal überprüft, die daten sind korrekt erfasst
                außerdem wurden die daten eingelesen, da hab ich nichts verändert
                ich habe jetzt folgendes gemacht:
                unter 17 betrag 0 erfasst und unter 19-20 die abzugsbeträge, ebenfalls 0 dazu
                und schau an, ich bekomme eine steuerberechnung
                das soll mir mal einer erklären

                Kommentar


                  #9
                  das soll mir mal einer erklären
                  Das ist nicht möglich, da ich auch ohne deine Nullwerte eine korrekte Steuerberechnung bekomme.

                  Berechnung_34_Abs1.JPG
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    anyway, ich hab ein ergebnis mit dem ich arbeiten kann
                    vielen dank für deine unterstützung
                    bg
                    rico

                    Kommentar


                      #11
                      Das geschilderte Problem habe ich leider auch und komme der Ursache nicht auf die Spur:

                      "Vergütungen für mehrere Jahre beziehungsweise Entschädigungen laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben aber keine Abzugsbeträge. Gegebenenfalls sind die Abzugsbeträge mit dem Wert 0 zu erklären (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)"
                      Es gibt zwar dann als Fehlerhinweis noch eine Link, beschriftet als "Summe Lohnsteuer" und dem Ziel
                      https://www.elster.de/eportal/interp...s(eru0201201-1)
                      Leider funktioniert der Link aber nicht.

                      Ich bin Rentner und habe eine betriebliche AV, die per Datenübernahme in Elster übernommen wurde, keine Einträge in der Lohnsteuerkarte, würde aber gerne Werbungskosten für Berufsverbände geltend machen, was ja rechtlich zulässig ist. Die Werbungskosten habe ich aber erfolglos schon mal gelöscht, da die Meldung ursprünglich mal darauf hindeutete.

                      Nutze Elster-Online das erste mal, muss ja künftig sein und hatte mit Elster Formular derartige Probleme noch nicht kennengelernt.


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                        #12
                        Hurra, habe jetzt mal den Tipp von rico ausprobiert, nachdem ich das passende Formular dazu gefunden habe (Anlage N, Blatt 3), und siehe da, es funktioniert. Jetzt probiere ich mal, ob ich meiern Werbungskosten wieder unterbringe. Wenn ich nichts mehr dazu schreibe, hat es geklappt.

                        Dank an rico

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                          #13
                          gerne doch

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                            #14
                            Ich bin Rentner und habe eine betriebliche AV, die per Datenübernahme in Elster übernommen wurde, keine Einträge in der Lohnsteuerkarte, würde aber gerne Werbungskosten für Berufsverbände geltend machen, was ja rechtlich zulässig ist.
                            Wenn es keine Lohnsteuerbescheinigung gibt, ist die betriebliche Altersversorgung ab 2020 doch in der Anlage R-AV /bAV zu erklären. Was soll dann die

                            Beifügung der Anlage N ? Werbungskosten kann man auch in der Anlage R-AV /bAV geltend machen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Gleiches Prob in Mein Elster wie #8 und hat geklappt
                              Zuletzt geändert von niska; 25.04.2021, 14:35.

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