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Einkommenssteuer vs. Lohnsteuerhöhe

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    Einkommenssteuer vs. Lohnsteuerhöhe

    Hallo zusammen,

    ich bin Mitte/Ende des letzten Jahres in den Beruf gestartet (Steuerklasse 1).
    Entsprechend habe ich viel Lohnsteuer gezahlt auf meinen Jahresbrutto 2019 von gut 16.600 €.
    Neben den Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben kann ich nichts darüber hinaus geltend machen. Festgesetzes Einkommen: rund 15.600.

    Nun meine Frage: Gebe ich einen BruttoLOHN von 15.600 in alle möglichen Brutto-Netto-Rechner ein (auch hier: www.bmf-steuerrechner.de), so muss ich demnach rund 400 € Lohnsteuer zahlen. Den Rest, so mein Verständnis, würde ich zurück bekommen.

    Die Steuervorberechnung gibt allerdings an, dass ich auf ein EINKOMMEN von 15.600 € nun 1.300 € Einkommenssteuer zahlen soll.

    Ich frage mich nun: Warum?

    Meine Vermutung ist, dass die Beiträge zur GKV und Rentenversicherung hier keine Berücksichtigung gefunden haben und in den Rechnern den Lohn entsprechend drücken, das Einkommen in Elster und im bmf-Rechner jedoch nicht.

    Spezifizierung der Frage:
    1) Muss ich die Beiträge zu den Sozialversicherungen in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Bisher kannte ich es aus ElsterFormular so, dass es hierfür extra Zeilen gab, genau wie in der Lohnsteuerbescheinigung. Ich habe trotz Suche bisher nichts gefunden! (Anlage N und Hauptvordruck)
    2) Oder wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt und der Online-Vorberechner hat das nur nicht integriert und am Ende bekomme ich alles wieder bis auf die 400 €?

    Vielen Dank und beste Grüße

    MVP

    #2
    Hallo,

    natürlich musst du die Beiträge zur Sozialversicherung angeben.
    Formular -Vorsorgeaufwendungen
    Im Gegensatz zu ElsterFormular (da werden die Daten aus der Anlage N automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen) musst du in MeinElster alles selbst eintragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von MVP Beitrag anzeigen
      Gebe ich einen BruttoLOHN von 15.600 ... ein ...
      Aber Dein Bruttolohn beträgt doch 16.600!

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank, verstanden! Hätte man auch selbst sehen können, aber der Mensch ist wirklich ein Gewohnheitstier..

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Aber Dein Bruttolohn beträgt doch 16.600!
        Hier wollte ich für den Fall nach Abzug der Werbungskosten simulieren.


        Nochmal eine Frage nachgeschoben:
        Es werden nur 88% der Altersvorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung laut Zeilen 22/23 der Lohnsteuerbescheinigung in die Berechnung mit einbezogen. Bisher ging ich davon aus, dass diese 88% nur für private geförderte Anlagen gelten.
        Mir werden ja dann von 88% der Gesamtkosten nocheinmal 100% des AG-Anteils abgezogen, wodurch der selbst gezahlte Beitrag nur zu 76% anerkannt wird.

        Auch die KV-Beträge werden nur zum Teil anerkannt.

        Insgesamt liegt die berechnete Einkommenssteuer immer noch 180 € über der berechneten Lohnsteuer.

        hat dies seine Richtigkeit oder habe ich einen Fehler bei der Eingabe gemacht?
        Zuletzt geändert von MVP; 13.04.2020, 12:45.

        Kommentar


          #5
          Mir werden ja dann von 88% der Gesamtkosten nocheinmal 100% des AG-Anteils abgezogen, wodurch der selbst gezahlte Beitrag nur zu 76% anerkannt wird.

          hat dies seine Richtigkeit oder habe ich einen Fehler bei der Eingabe gemacht?
          Das ist schon richtig! Der AG-Anteil ist ja zu 100% steuerfrei geleistet worden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Aber Dein Bruttolohn beträgt doch 16.600!
            Okay, die Rechner und auch die Lohnsteuerbescheinigungen berücksichten bereits die Werbungskostenpauschale, daher muss man diese hier nicht mehr abziehen um auf das richtige Ergebnis zu kommen.

            Danke!!

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