Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation: Ich arbeite als Werksstudent und habe nebenbei ein Nebengewerbe angemeldet.
Jetzt wollte ich online meine Steuererklärung für das Nebengewerbe machen und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Ich habe die EÜR bereits ausgefüllt (Nebengewerbe ist eine Vermietungstätigkeit und hat letztes Jahr -510€ Gewinn gemacht)
Meines Wissens nach brauche ich jetzt noch die Einkommensteuererklärung/Mantelbogen (ist das das selbe, bzw. EKSteuer im Mantelbogen?) und den Anhang G. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich in der Einkommenssteuererklärung dann auch die Gehälter aus meiner Tätigkeit als Werksstudent angeben (also "private Einnahmen") oder ist es möglich die Steuererklärung quasi nur für das Nebengewerbe abzugeben?
Das hatte mich etwas verwirrt. Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen!
Vielen Dank
LG,
Jannik
kurz zu meiner Situation: Ich arbeite als Werksstudent und habe nebenbei ein Nebengewerbe angemeldet.
Jetzt wollte ich online meine Steuererklärung für das Nebengewerbe machen und bin auf folgendes Problem gestoßen:
Ich habe die EÜR bereits ausgefüllt (Nebengewerbe ist eine Vermietungstätigkeit und hat letztes Jahr -510€ Gewinn gemacht)
Meines Wissens nach brauche ich jetzt noch die Einkommensteuererklärung/Mantelbogen (ist das das selbe, bzw. EKSteuer im Mantelbogen?) und den Anhang G. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich in der Einkommenssteuererklärung dann auch die Gehälter aus meiner Tätigkeit als Werksstudent angeben (also "private Einnahmen") oder ist es möglich die Steuererklärung quasi nur für das Nebengewerbe abzugeben?
Das hatte mich etwas verwirrt. Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen!
Vielen Dank
LG,
Jannik
Kommentar