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Auswahl Rechtsform EÜR 2019

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    Auswahl Rechtsform EÜR 2019

    Guten Tag und noch schöne Ostern,

    ich versuche mich mit mein Elster, mit Elsterformular hat es ja funktioniert, komme hier leider nicht weiter.
    Mein Problem:
    Bin Angestellter und habe seit 2009 eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach, den Strom kaufen die Stadtwerke.
    Bis jetzt ( EÜR ) kam bei Rechtsform des Betriebes immer "Sonstige natürliche Person" rein und alles war gut.( mit elsterformular )
    Jetzt stehen ca 20 Rechtsformen zur Auswahl aber keine einzige passt ( wird grün ) und es kommt noch der Fehler das in Zeile 125 und 126 Entnahmen und Einlagen eingegeben werden müssen.
    Habe auch da versucht mit 0,00 1,00 einzugeben aber es bleibt immer bei dem selben Fehler.
    Wäre sehr dankbar wenn mir da jemand helfen könnte.
    Mit freundlichen Grüßen, Josef

    #2
    Wie lautet denn die Fehlermeldung genau?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die schnelle Antwort
      Die Fehler lauten
      1. Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen ( §4 Absatz 4a Satz6 EStG )
      2. Zeile 6 Rechtsform des Betriebes

      Mit freundlichen Grüßen, Josef

      Kommentar


        #4
        Zu 1: Das ist klar, die Felder sind ab 2019 Pflichtfelder. Da muss sowohl ein Erläuterungstext wie ein Betrag eingetragen werden, wobei Nullwerte

        in den meisten Fällen akzeptiert werden. Spätesten nach der Erfassung der Entnahmen und Einlagen sollte auch die Rechtsform auswählbar sein.

        Falls du einen Teil des Stroms privat verbrauchst, musst du das eben als Entnahme eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,
          danke, hat tatsächlich geklappt als ich im Erläuterunstext auch was eingegeben habe.
          Schönen Abend noch
          Mit freundlichen Grüßen, Josef

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