Moin, in der Berechnung für die EkSt. steht oben "Gesonderte Feststellung nach § b10 b Abs. 1 EStG", dann steht da was von Zuwendungsvortrag, das hat lange gedauert bis ich kapiert hatte das es sich um den Betrag der Spenden (Sonderausgaben) handelt, aber was zum Teufel ist ein "verbleibender Zuwendungsvortrag"?
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Keine Ankündigung bisher.
Zuwendungsvortrag, verbleibender Zuwendungsvortrag
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