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Einspeisevergütung aus Photo-Voltaikanlage

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    Einspeisevergütung aus Photo-Voltaikanlage

    Hallo, wahrscheinlich wurde dieses Thema bereits behandelt - ich habe aber auf die Schnelle nichts dazu gefunden. Ich bekam in 2019 vom Energieversorger eine monatliche Einspeisevergütung. Allerdings hatte ich mich bei Installation der Anlage dazu entschieden, die Anlage nicht als "Gewerbe" zu betreiben und hatte somit die Rückzahlung der MwSt der Anlage auch nicht beantragt. Muß ich jetzt die Einnahmen von 2019 in meiner Steuer angeben und wo in Elster Online tue ich das?
    Um es noch etwas komplizierter zu machen, setzte ich mein homeoffice von der Steuer ab - dazu zählt prozentual auch der Stromverbrauch. Lasse ich die Einspeisevergütung beim homeoffice aussen vor oder muss die dort auch irgendwie verrechnet werden. Danke vorab für Tipps.

    #2
    Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR erstellen und elektronisch übermitteln. Der Gewinn aus der EÜR ist dann in der Anlage G zu erklären.

    Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ändert nichts daran, dass es sich um Einkünfte aus einem Gewerbe handelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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