Ich habe bei der Gewerbesteuererklärung 2018 unter 9 "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" gewählt. Dies habe ich bei der Erklärung für 2019 unter 14 ebenso ausgewählt. In Zeile 15 habe ich nichts eingegeben. Dennoch bekomme ich beim Prüfen die Fehlermeldung, dass ich einen Rechtsformwechsel eingegeben hättte: "Im Falle des Rechtsformwechsels im Sinne der Zeile 15 können folgende Angaben nur gemeinsam eingegeben werden: Datum des Rechtsformwechsels (Zeile 15), Steuernummer des anderen Steuerschuldners (Zeile 16), einheitlich ermittelter Gewerbesteuermessbetrag des Gewerbebetriebs für den gesamten Erhebungszeitraum (Zeile 110), für den Steuerschuldner (Einzelunternehmen) ermittelter Gewerbeertrag einschließlich Hinzurechnungen und Kürzungen (Zeile 111), für den Steuerschuldner (Personengesellschaft) ermittelter Gewerbeertrag einschließlich Hinzurechnungen und Kürzungen (Zeile 112)."
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Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A Rechtsform des Unternehmens
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Seit ihr auch wirklich eine GbR? Da müssen ja mehr Personen beteiligt sein. Einzelgewerbetreibende können ab 2019 keine Rechtsform mehr auswählen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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