Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachteil von Konfessionsverschiedenheit bei Kirchensteuerberechnung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachteil von Konfessionsverschiedenheit bei Kirchensteuerberechnung?


    Hallo,

    da ich im letzten Jahr geheiratet habe und mein Mann und ich konfessionsverschieden sind, ist nun auf meinem Lohnsteuerbescheid die Kirchensteuer aufgeteilt und unter Punkt 6 und 7 mit 2 Beträgen aufgeführt. So habe ich es im ELSTER bei Anlage N eingetragen und es dann ebenso mit beiden Posten in der Anlage Sonderausgaben aufgeführt. Wir machen die Steuererklärung mit Einzelveranlagung.

    Bei der ELSTER-Berechnung im Anschluss wird im Kopfbereich aber nur meine evang. Kirchensteuer aufgeführt, und ich müsste nun erstmals Steuern nachzahlen. Der Posten, den ich an die kath. Kirche gezahlt habe, fehlt oben. Bei der detaillierten Berechnung der Sonderausgaben ist die Gesamtsumme der gezahlten Kirchensteuer aber korrekt aufgeführt.

    Ist das ein Berechnungsfehler von ELSTER oder kann ich irgendwo etwas nachtragen? Das sollte doch eigentlich nicht so ein Nachteil sein?

    Danke für eure Hilfe,
    Suse

    #2
    Was passiert, wenn du die Gesamtsumme der Kirchenlohnsteuer in einer Summe angibst?

    Hast du auch das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung hinzugefügt und ausgefüllt?

    Hast du bereits geprüft, ob die Einzelveranlagung wirklich günstiger ist? Mit ElsterFormular wäre das einfach möglich, in Mein ELSTER geht das nicht

    bzw. nur mit dem Anlegen von drei Erklärungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von SuSe Beitrag anzeigen
      Hallo,

      da ich im letzten Jahr geheiratet habe und mein Mann und ich konfessionsverschieden sind, ist nun auf meinem Lohnsteuerbescheid die Kirchensteuer aufgeteilt und unter Punkt 6 und 7 mit 2 Beträgen aufgeführt. So habe ich es im ELSTER bei Anlage N eingetragen und es dann ebenso mit beiden Posten in der Anlage Sonderausgaben aufgeführt. Wir machen die Steuererklärung mit Einzelveranlagung.

      Bei der ELSTER-Berechnung im Anschluss wird im Kopfbereich aber nur meine evang. Kirchensteuer aufgeführt, und ich müsste nun erstmals Steuern nachzahlen. Der Posten, den ich an die kath. Kirche gezahlt habe, fehlt oben. Bei der detaillierten Berechnung der Sonderausgaben ist die Gesamtsumme der gezahlten Kirchensteuer aber korrekt aufgeführt.

      Ist das ein Berechnungsfehler von ELSTER oder kann ich irgendwo etwas nachtragen? Das sollte doch eigentlich nicht so ein Nachteil sein?

      Danke für eure Hilfe,
      Suse
      Hallo Suse, studiere das Kirchensteuergesetz Deines Bundeslandes. Es gibt Bundesländer, die "bestrafen" konfessionsverschiedene Ehen. Und es gibt Bundesländer, wo das Finanzamt die Kirchensteuer nicht festsetzt sondern das Kirchenamt. Es würde also nochmal Geld gesondert ohne Wissen des Finanzamts gefordert/erstattet werden.
      Zuletzt geändert von stiller; 16.04.2020, 20:03.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        Mir ist jetzt wieder eingefallen, dass das Thema hier schon mal ausführlich diskutiert und auch eine Lösung gefunden wurde.

        Bitte bis zum Ende lesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...te-veranlagung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat geholfen, war tatsächlich dasselbe Problem. Habe es nun bei mir auch in Anlage N zusammen addiert.
          Interessant ist auch, dass in der Lohnsteuerbescheinigung von meinem Mann die Kirchensteuer nicht zweigeteilt ist.

          Kommentar

          Lädt...
          X