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    Fehler bei Steuerberechnung

    Ich habe die Anlage KAP und KAP-BET ausgefüllt. Die Prüfung ergibt keine Fehler. Allerdings wenn ich auf BERECHNEN klicke erscheint ein PDF mit folgendem Hinweis:

    Anlage KAP: Sie haben Angaben zu Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen, gemacht. Es fehlen jedoch Eintragungen zu den entsprechenden Steuerabzugsbeträgen (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc.). Bitte ergänzen Sie diese. Sofern Ihre Kapitalerträge dagegen nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, tragen Sie Ihre
    Angaben bitte in den dafür vorgesehenen Feldern ein.


    Soweit ich sehe fehlen da keine Angaben
    Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch

    Viele Grüße
    Paul

    #2
    Ja, ich kann auch nicht erkennen dass da Angaben fehlen würden

    Wo hast Du denn Einträge gemacht?

    Kommentar


      #3
      Einträge habe ich bei
      KAP: Zeile 7
      KAP-BET: Zeile 6 & Zeile 31,32

      gemacht

      Musste zur KAP/7 nicht irgendwo Angaben zur bereits einbehaltenen KAP ESt gemacht werden? Ich finde keinen passenden Rubrik

      Kommentar


        #4
        Ich habe die Anlage KAP entfernt und die Angaben in KAP-BET gelassen - dann klappt es mit der Steuerberechnung ohne Fehlerhinweis
        Allerdings steht auf die Berechnung Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden
        aber auf die Steuerbescheinigung vom Steuerberater:
        Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG
        Zuletzt geändert von Acacia; 17.04.2020, 13:38.

        Kommentar


          #5
          In Deiner Fehlermeldung steht:

          Zitat von Acacia Beitrag anzeigen
          Es fehlen jedoch Eintragungen zu den entsprechenden Steuerabzugsbeträgen (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc.). Bitte ergänzen Sie diese
          Warum trägst Du die Steuerabzugsbeträge nicht ein?

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Ich habe die Anlage KAP entfernt ...
            Und du meinst dadurch wird es richtig?

            Zu den Kapitalerträgen hast du doch von der Bank eine Steuerbescheinigung bekommen, schreib' die doch einfach 1:1 ab.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              In Deiner Fehlermeldung steht:



              Warum trägst Du die Steuerabzugsbeträge nicht ein?
              Mache ich gerne wenn ich wüsste wo. Möglich wäre Seite 7/48. Obwohl die Zeile sich auf Seite 3/7 bezieht gleichzeitig ist da auf ein Mal die Rede von KAP-INV. Das verwirrt mich!

              Kommentar


                #8
                Möglich wäre Seite 7/48. Obwohl die Zeile sich auf Seite 3/7 bezieht ...
                Du arbeitest mit der Webanwendung Mein ELSTER und nicht mit ElsterFormular. Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.

                Gibt es denn überhaupt eine Notwendigkeit bzw. einen vernünftigen Anlass, die Anlage KAP auszufüllen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du arbeitest mit der Webanwendung Mein ELSTER und nicht mit ElsterFormular. Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
                  oops - sorry! und Danke!

                  Gibt es denn überhaupt eine Notwendigkeit bzw. einen vernünftigen Anlass, die Anlage KAP auszufüllen?
                  Der Steuerberater der Firma von der ich Gesellschafter bin schrieb mir:Die Kapitalerträge in die Anlage KAP und die bereits einbehaltenen KapESt ebenfalls eintragen

                  Dazu gab es bereits in 2019 ein Schreiben: Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens
                  Also versuche ich es auf eigenem Faust. Ich dachte, dass es nicht so schwierig wäre 3 Beträge einzugeben (Gewinn, bereits abgeführter 25% Kapitalsteuer und Soli)........

                  Kommentar


                    #10
                    Abgeführte Kapitalertragsteuer ist in Zeile 48 der Anlage KAP einzutragen, der abgeführte Soli dann in Zeile 49, das ist doch nicht schwierig.

                    Inländische Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, gehören in die Zeile 7 der Anlage KAP, das hast du richtig erkannt.

                    Das beantwortet allerdings die von mir gestellte Frage nach Sinn oder Notwendigkeit der Beifügung der Anlage KAP nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hi Charlie,

                      danke für die Hinweise!
                      Du hast völlig recht, ist natürlich nicht schwierig per se. Nur war ich von dem Hinweis "laut Anlage KAP-INV" verwirrt da ich damit nichts anfangen konnte
                      Zum Abgabegrund muss ich unter Anträge 4 oder 5 angeben. Da bleibt mir nichts anderes übrig als den Steuerberater zu fragen warum ich den Antrag abgeben muss.


                      Viele Grüße
                      Paul
                      Zuletzt geändert von Acacia; 18.04.2020, 11:56.

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                        #12
                        Zum Abgabegrund muss ich unter Anträge 4 oder 5 angeben.
                        Der Antrag in Zeile 4 macht nur Sinn, wenn dein gesamtes Einkommen so niedrig war, dass dein Grenzsteuersatz unter 25% liegt.

                        Ein Antrag in Zeile 5 macht immer dann Sinn, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast und ein Antrag in Zeile 4 keinen Erfolg verspricht.

                        Dann musst aber auch in Zeile 12 und /oder in Zeile 13 angeben, wie hoch der tatsächlich in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag war.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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