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Anlage V gibt immer ein Fehlermeldung bei

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    Anlage V gibt immer ein Fehlermeldung bei

    Ich gebe immer die Kosten ein und berechne das dann in %. Leider krieg ich immer diese Fehlermeldung auch wann die Eingaben richtig sind: Fehler innerhalb der Seite
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Schuldzinsen abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    Had jemand ein Idee wie ich das kan beheben? Vielen Dank!

    #2
    Die Prozentangaben müssen dem eigengenutzten Anteil entsprechen. Hast du das berücksichtigt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24. Es hat geklappt!

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        #4
        Dazu eine Nachfrage:
        Ist die Vermietung an Angehörige auch schon als Eigenanteil zu sehen?
        Bei welchem Grad wird von einem Angehörigen gesprochen (1. Grad: Eltern usw.)?

        Eigenanteil gilt nur wenn ich selbst drin wohne, oder?

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          #5
          Ich würde mal sagen wenn die Wohnung - an wen auch immer - zu einer ortsüblichen Miete vermietet wird, dann gibt's auch den Werbungskostenabzug.

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            #6
            Hallo,

            66% Regelung greift auch bei Nichtangehörigen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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